Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.01.2011, 16:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2010
Beiträge: 10
Standard Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens?

Guten Tag
wir haben heute einen Brief von unserem lustigen Vermieter bekommen =)

Ich würde gerne von euch, eure Meinungen wissen, zu dieser Rechnung. Auch wie die Rechnung aufgestellt ist bitte beachten!

Würde mich über Antworten sehr freuen und was wir am besten jetzt tun.


http://img534.imageshack.us/img534/91/img26102.jpg

http://img204.imageshack.us/img204/1568/img26112.jpg

Liebe Grüße André



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 14.01.2011, 20:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2010
Beiträge: 10
Standard AW: Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens?

also folgendes ist passiert:

Ein Lichtschalter im Wohnzimmer (Dimmer) funktionierte aufeinmal nicht mehr. Wir haben den Vermieter informiert und er meinte er kennt da jemand und bestellt den. Das war ein Elektriker, den er kannte. Er hat uns aber nicht drauf hingewiesen, das wir die Rechnung bezahlen müssen!!! Erst nachher!

Dann zum Punkt Schimmel: Wir hatten Schimmel in der Abstellkammer, da dort kein Fenster zum Lüften ist und es sowieso ziemlich feucht in dieser Wohnung ist, ist dies unvermeidbar und NIE SCHULD DES MIETERS, so wie ich das gelesen habe. Habe ich Recht? Das ist Sache des Vermieters so etwas zu beseitigen und nicht auf Kosten des Mieters oder?

Zum Punkt Wasserhahn: Dieser war schon von beginn an, als wir im Februar 2010 eingezogen waren etwas defekt, wir haben ihn aber erst jetzt im November drauf hingewiesen und er meinte das man den kompletten Wasserhahn auswechseln müsse, dies hat er auch getan, aber erst nachher hat er uns gesagt das wir die kosten für das alles zu tragen haben!

Und der hammer ist auch in der Rechnung ist seine aufgebrachte Zeit mit über 100€ mit einberechnet, der Typ ist Frührentner...also für 2.5 stunden 100€.. wie ich meine ein Witz, genau wie mit den zug Tickets.

Würde mich über ernst gemeinte Antworten sehr freuen

Danke
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 15.01.2011, 09:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens?

Zum Thema Kleinreparaturen im Mietvertrag gibt es zum einen das Mietrechtslexikon: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...eparaturen.htm .

Zum anderen Ist Google eine unerschöpfliche Quelle: http://tinyurl.com/4dy5v28
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 15.01.2011, 19:27
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens?

Hallo,
hier können Sie im 2. Absatz einiges über die Kleinreparaturen erfahren:
Kleinreparaturen im Mietrecht

Des Weiteren sollten Sie mal den Punkt im Mietvertrag genau durchsehen, auf welchen sich der Vermieter mehrmals bezieht.

So wie ich es sehe:
- Der Lichtschalter wäre direkt eine Reparatur im Sinne der Kleinreparaturen gewesen - und somit von Ihnen auszuführen oder auf Sie umlegbar.
- Die Entfernung des Schimmels ist eindeutig Sache des Vermieters.
- Wenn über den defekten Wasserhahn nichts schriftliches vorliegt, was belegt, dass er bereits zu Mietantritt moniert wurde, würde auch dies in Ihren Rahmen der Kleinreparaturen fallen. Einen nachträglichen Beweis für eine mündliche Absprache zu erbringen wird sicher schwer werden!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 16.01.2011, 15:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2010
Beiträge: 10
Standard AW: Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens?

also die rechnung sollte auf jedenfall bearbeitet werden!!!
Und die MWST gehört doch nicht auch noch da unten dazu berechnet oder?
Also Wasserhahn anteilig 52€ und lichtschalter 52€ oder?
wieso soll ich die arbeitszeit von dem bezahlen???und dann auch noch 100€ für 2.5 stunden...
und die zug tickets das ist ja echt der hammer!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 28.01.2011, 14:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2010
Beiträge: 10
Standard AW: Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens?

Hiermit bestätige ich den Eingang der Wohnungskündigung zum 01.05.2011.

Außerdem bitte ich um Begleichung der offenen Rechnung/Reparaturleistungen EG-Whg. 2010 über 154,00 Euro setze ich Ihnen eine Nachfrist bis zum 01.03.2011.
Die Leistungen wurden ordnungsgemäß erbracht und sind gemäß Vertrag anteilig von Ihnen zu tragen.
Ich habe Ihnen umfassend geholfen und meine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Deshalb kann ich das auch von Ihnen erwarten.
Mit freundlichen Grüßen

Email vom Vermieter!

Brauche dringend Hilfe! Wie sollte ich am besten Antworten???
Bitte um Hilfe
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 28.01.2011, 17:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens?

Hallo Maty,

dies ist ein Forum, in dem man Hinweise und Tipps auf Verordnungen, Gesetze und/oder Mietrechtlexika erhält. Das alles haben Sie erhalten, eine weitergehende Beratung ist aber nur einem Anwalt für Mietrecht oder einem Mieterverein möglich.

http://www.mieterverein-wetzlar.de/
http://www.mieterverein-giessen.de/
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 28.01.2011, 17:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2010
Beiträge: 10
Standard AW: Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens?

hmm
hätte gerne eine antwort darauf ob die ganze rechnung so in ordnung ist...ich denke nicht das ich SCHIMMELBEFALL bezahlen muss, den er Verursacht hat, dadurch das in dem Raum kein Fenster zum lüften ist!!!

Und die Fahrtkosten soll ich ja auch bezahlen sowie die Arbeitszeit von ihm ca. 40€ die Stunde =)
BItte brauche noch diese antworten
Lg
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Schönheitsreparatur Rechnung Teddybaerin Reparaturen und Modernisierung 0 05.10.2010 11:06
Darf ein Vermieter ohne mein Wissen etwas reparieren und mir die Rechnung schicken? user0815 Reparaturen und Modernisierung 5 04.08.2010 12:45
Vermieter stellt keine Heizmöglichkeit Tamimausii Rechte und Pflichten 1 09.04.2010 10:13
Mieterhöhung Rechtens? bambel Miete und Miethöhe 7 17.11.2009 17:24
Vorgehen GAG rechtens? MariaGabriella Miete und Miethöhe 4 17.11.2009 17:18


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Reparaturen und Modernisierung
Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens?