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Vermieter weigert sich Sanitätsdienst zu bestellen / Eigenreparatur: Kompensation?
Hallo,
Unser WC-Spülkasten war defekt, es wurde kein Wasser nachgeladen. Nach Absprache mit Hausmeister + Hausverwaltung habe ich meinen Vermieter darüber informiert und ihn aufgefordert einen Sanitätsdienst zu beauftragen um dies zu reparieren. Dieser wollte sich jedoch die Kosten hierfür sparen mit der Aussage dies sei einfach zu reparieren mit Salz und Essig (ich solle den Spülkasten öffnen, Salz/Essig rein etc.). Es handelt sich jedoch nicht um ein einfaches System wie z.B. ein Aussenspülkasten wo man einfach den Deckel abnimmt, sondern um ein komplexeres Vorwandelement das in der Wand verbaut ist von Geberit das nur von einem Fachmann gewartet werden sollte wie mir von Experten gesagt wurde. Nun habe ich (als Laie) recherchiert und mit Hilfe eines Bekannten alles geöffnet und den "Schwimmer wieder gangbar gemacht". Die Frage ist nun: kann ich meinen Zeitaufwand (ca. 1.5-2 Std für Recherche und Lösung) von meinem Vermieter einfordern mit Fristsetzung etc.? (Kompensation/Verdienstausfall - ich habe als Berater einen Stundensatz von >100€) Es kann nicht sein das es keine Konsequenzen für den Vermieter mit einem solchen Verhalten gibt. Zudem habe ich gelesen das eine Mietminderung von 80% möglich ist, jedoch bin ich mir hier nicht sicher wie das funktionieren sollte. Über jeden Tipp wäre ich dankbar. (Fakt ist: Gemäß Mietrecht trägt der Vermieter die Verantwortung für die Instandhaltung der sanitären Anlagen/für die Instandhaltung der Toilette, diese muss jederzeit voll funktionsfähig sein) Gruss Wolfi |
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#2
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AW: Vermieter weigert sich Sanitätsdienst zu bestellen / Eigenreparatur: Kompensation
"Sanitärsdienst" meinte ich
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#3
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AW: Vermieter weigert sich Sanitätsdienst zu bestellen / Eigenreparatur: Kompensation
Zitat:
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Stichworte |
eigenreparatur kompensation |
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