Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Wände weiß streichen nach Auszug

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11.08.2009, 22:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.08.2009
Beiträge: 1
Standard Wände weiß streichen nach Auszug

Mietvertrag ist vom 01.08.2007
Die Wohnung war in einem renovierten Zustand und die Wände waren alles weiß.
Nach Einzug habe ich die Wände im Schlafzimmer lavendel, im Wohnzimmer hellbraun (latte macciato) und in der Küche und im Flur apfelgrün gestrichen.

Die Wohnung habe ich also knapp 2 Jahre gemietet. Nun meine Frage: Muss ich die Wohnung im weißen Zustand übergeben.
Auszug aus dem Mietvertrag:
§ 15 Instandhaltung der Wohnräume

Abs. 2 die üblichen Renovierungsfristen
Küche, Bad 3 -jahre
Wohn- und Schlafräume 5 Jahre
Nebenräume 7 Jahre

Abs. 5
Endet das Mietverhätnis nach Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, ist der Mieter verpflichtet, die Schönheitsreparaturen bei Beendigung auszuführen (trifft ja nicht zu)
Wände und Decken sind in Weiß zu streichen. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass die Schönheitreparaturen fachmännisch und innerhalb der Renovierungsfristen durchgefürht worden sind.

Abs. 6
Endet das Mietverhätnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen ist der Mieter verpflichtet, die aneiligen Kosten für die Schonheitsreparaturen aufgrund eines KVA eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Mieter folgende Maßgaben zu zahlen:
liegen die Schönheitsreparaturen länger als 10 Monate zurück mit 30% in Küche Bad
liegen die Schönheitsreparaturen länger als 12 Monate zurück mit 20% in Wohn- und Schlafräumen

Der Mieter kann sich von diesen anteiligen Verpflichtungen dadurch befreien, dass er die Schönheitsreparaturen vor dem Ende des Mietverhältnisses in fachmänischer Qualität selbst durchführt.

Ist diese Vereinbarung überhaupt rechtskräftig und muss ich meine Wohnung renovieren?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 12.08.2009, 19:54
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Wände weiß streichen nach Auszug

Hallo lillie,

grundsätzlich gilt, dass eine Wohnung in dem Zustand übergeben werden muss, wie sie bezogen wurde. Hier gibt es natürlich Ausnahmen, vor allem bei Wohnungen, die bereits bei Einzug renovierungsbedürftig sind.

Und nur um den Sachverhalt mal ein wenig zu vertiefen:
Die Wände sollten wieder weiß gestrichen werden, damit ein neuer Mieter sich die Wohnung entsprechend individuell einrichten kann, wie du es getan hast.

Dennoch kann es nicht schaden, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Vielleicht gefällt es ihm und der neue Anstrich darf bleiben. Jedoch würde ich mir hierbei keine großen Hoffnungen machen - einen Versuch ist es dennoch Wert.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wer muss sich um das Streichen der Fenster-Innenrahmen kümmern? alexanderonline Reparaturen und Modernisierung 3 02.07.2009 10:00
Nach Auszug neue Tür ? Isis Rechte und Pflichten 1 30.04.2009 16:49
Fristen für Auszug nach fristloser Kündigung durch den Vermieter? Rolf Kündigung 3 26.11.2008 16:00


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Reparaturen und Modernisierung
Wände weiß streichen nach Auszug