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Wasserboiler Erneuerung - wer zahlt und welche Rechte habe ich?
hallo
ich habe eine Frage. ich wohne in einer 2 zimmer altbau wohnung in der vor ca 10 jahren die zentralheizung rausgerissen wurde und alles auf elektro umgestellt wurde. Gut ich muss den vermieter in diesem fall nicht verstehen wird schon seine gründe gehabt haben. seit anfang des jahres hab ich folgendes problem. von einem auf den anderen monat brauchte ich auf einmal 3 mal so viel Heizstrom HT wie NT und ich habe die starke vermutung das dies der Wasserbeuler ist der im bad hängt. das ding ist ewig groß und uhralt. darf ich vom vermieter fordern dass er diesen, nach bewiesenem mehrverbrauch, austauschen muss? wenn ja darf ich ihm eine Frist setzen oder muss ich warten bis ich schwarz werde? und wer muss den spaß denn zahlen? bedanke mich schon im vorraus für alle antworten. mfg |
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#2
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AW: Wasserboiler Erneuerung - wer zahlt und welche Rechte habe ich?
Fordern können Sie, aber Ihr Vermieter muss nicht darauf reagieren. Wenn dieses Gerät mit 230 Volt betrieben wird, können Sie den tatsächlichen Stromverbrauch mit einem zwischengeschalteten Verbrauchsmesser ermitteln.
Diese Geräte gibt es z.B. bei Conrad, oder auch beim örtlichen Stromversorger. |
#3
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AW: Wasserboiler Erneuerung - wer zahlt und welche Rechte habe ich?
Danke für die Antwort hilft mir echt weiter werde mal schauen wie er reagiert
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