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Wer zahlt Anfahrtsweg vom Elektriker bei nicht nötiger Reparatur
Guten Abend zusammen,
unsere Mieterin klagte kürzlich über den defekten Geschirspüler. Sie fragte, ob sie einen Elektriker zu Rate ziehen dürfe. Warum auch nicht?? Der Elektriker kam, stellte die Maschine an und stellte fest, dass kein Defekt besteht. Nun kam heute die Rechnung über die Anfahrtskosten direkt in unser Haus geflattert. Wer kommt den eigentlich für diese Kosten auf?? Gilt hier die 75 Euro Regel und der Mieter muss zahlen?? Vielen Dank und einen schönen Fussballabend, Kerstin |
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#2
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AW: Wer zahlt Anfahrtsweg vom Elektriker bei nicht nötiger Reparatur
Da der Betrag wohl unterhalb der Kleinreparaturgrenze liegt, gibt es keinen Grund, die Rechnung nicht von der Mieterin bezahlen zu lassen.
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#3
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AW: Wer zahlt Anfahrtsweg vom Elektriker bei nicht nötiger Reparatur
zu allererst ist derjenige zahlungspflichtig, der den elektriker bestellt hat.
denn dieser hat mit dem elektriker einen vertrag geschlossen. ob diese kosten zb. vom mieter an den vermieter weitergereicht werden können, ist eine frage der mietvertragsvereinarungen (siehe kleinreparaturklausel, bis zu 100,- im einzelfall und in der summe nicht mehr als 8% der jahresnettokaltmiete wurden inzwischen schon richterlich anerkannt). unterlässt der vermieter ggf. eine eigene prüfung des schadens, bevor er einen elektriker beauftragt, hat er im zweifelsfall pech gehabt, wenn die kosten die kleinreparaturklausel überschreiten. |
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