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Wer zahlt Reparatur an Versorgungsleitungen?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 12.05.2013, 17:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2013
Beiträge: 2
Standard Wer zahlt Reparatur an Versorgungsleitungen?

wer muß bei Schäden an den Versorgunsleitungen Reperaturen veranlassen.
Bei Störungen oder Schäden bei Elektrizität, Gas, Wasser etc. Wer muß für Behebung sorgen und wer bezahlt?



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  #2  
Alt 12.05.2013, 18:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wer zahlt Reparatur an Versorgungsleitungen?

Was soll das, wie oft wollen Sie die gleiche Frage noch stellen? Hier ist ein Forum und nicht die Telefonauskunft mit sofortiger Antwort.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.05.2013, 07:50
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Wer zahlt Reparatur an Versorgungsleitungen?

Zitat:
Zitat von Klinikum Beitrag anzeigen
wer muß bei Schäden an den Versorgunsleitungen Reperaturen veranlassen.
Da wir uns in einem Mietrechtforum befinden, gehe ich mal davon aus, dass es sich bei der Fragestellung um ein Mietverhältnis handelt.

Wenn der Mieter die oder den Schaden verursacht hat, dann natürlich der Mieter. Die Reparatur veranlassen müsste aber immer der Vermieter.

In allen anderen Fällen wäre der Vermieter nach § 535 BGB verpflichtet - siehe hierzu: http://www.mietrecht-einfach.de/bgb-...tvertrags.html
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 31.07.2013, 12:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.07.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Wer zahlt Reparatur an Versorgungsleitungen?

Hallo, mal nicht gleich die Nerven verlieren, wenn mal jemand eine bestimmte Frage stellt, die einem nicht so schmeckt oder hundertfach beantwortet wurde. Hier sind viele Kommentare verfasst, und man kommt mal schnell durcheinander.

Manchmal entstehen Fragen in der Hitze des Gefechts, weil man eben so auch eine schnelle und relevante Antwort erhofft. Es muss sich ja nicht jeder angesprochen fühlen und auch keine Antwort verfassen.

Auch wir haben einen Mieter ( in unserem gekauften Haus ), dessen Leitung in seiner Wohnung defekt ist. Ich denke nicht, dass ich als Vermieter dafür zuständig bin, die Leistung für einen Monteur zu erbringen. Noch wohnen wir auch in einer anderen Mietwohnung und hatten auch schon eine defekte Leitung, welche wir allerdings selbst zahlen mussten. Rein rechtlich möchte ich mich, im Bezug auf unseren Mieter und dessen defekten Leitung, schlau machen. Deshalb stellen wir auch einen Antrag beim Vermieterschutz-Bund. Solche Sachen können schnell zu einer heiklen Angelegenheit werden. Und ich möchte bestimmt keine Auseinandersetzungen mit meinen Mietern.

Wenn jemand diesbezüglich mehr weiß, kann dies mir gerne mitteilen. Danke im Voraus!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 31.07.2013, 13:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Wer zahlt Reparatur an Versorgungsleitungen?

Zitat:
Zitat von JanettePL Beitrag anzeigen
Wer zahlt Reparatur an Versorgungsleitungen?
Stell die Frage bitte in einem neuen Beitrag. Dann wird sie sicher auch beantwortet.

Geändert von anitari (31.07.2013 um 13:58 Uhr)
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Antwort

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Stichworte
gas, reparatur, schaden, strom, wasser


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