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Zulässige Höhe Instandhaltungskosten

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 10.04.2013, 19:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.04.2013
Beiträge: 3
Standard Zulässige Höhe Instandhaltungskosten

Hallo zusammen,

gerade liegt mir der Mietvertrag für unsere neue Wohnung vor.
Nun habe ich eine Frage zur gerechtfertigten Höhe der Instandhaltungskosten, die der Vermieter auf uns als Mieter übertragen kann.
Auf diversen Internetseiten habe ich immer wieder als angemessene Höhe ca. 80-100€ im Einzellfall gefunden. Das passt auch soweit zum Mietvertrag.

Was aber ist mit der Gesamtsumme im Jahr???
Überall steht geschrieben 7-8% der Jahresnettokaltmiete und in Euro ausgedrückt seien bis ca. 200€ angemessen.
Bei unserem Mietvertrag entsprechen 8% jedoch 720€!!!

Was ist nun richtig bzw. was muss ich akzeptieren??
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen!

Vielen Dank vorab,
Gruß Kerstina



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  #2  
Alt 10.04.2013, 20:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Zulässige Höhe Instandhaltungskosten

Die Prozentangaben beziehen sich stets auf die Jahresmiete und von der Logik her ist diese Summe bei einer hohen Miete eben auch höher.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.04.2013, 20:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.04.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Zulässige Höhe Instandhaltungskosten

Ich störe mich halt nur an solchen Formulierung:
"Gesamtbelastung höchstens 150 bis 200 €, jedoch nicht mehr als 8-10% der Jahresmiete"...dann passen 720€ nicht wirklich?!?!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.04.2013, 20:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.04.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Zulässige Höhe Instandhaltungskosten

...so gelesen in ähnlicher Formulierung in diversen Online-Berichten.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 11.04.2013, 07:53
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Zulässige Höhe Instandhaltungskosten

Der Mietvertrag kann nicht pauschal die "Instandhaltungskosten" auf den Mieter abwälzen.
Die
Zitat:
Vom Mieter zu zahlende Kleinreparaturen sind in der entsprechenden Mietvertragsklausel auf die Teile der Mietsache zu beschränken, die dem häufigen und direkten Zugriff des Mieters unterliegen (BGH VIII ZR 91/88, WM 89, 324)
... und nun hätte die Aufzählung der Teile zu erfolgen.

Zu den Höchstgrenzen ist zu bemerken, dass immer noch nach BGH-Urteil 150.-DM bzw. 75.-€ als Höchstbetrag für eine einzelne Reparatur gilt. Ja, es gibt auch ein Urteil dass einen höheren Betrag zugebilligt hat. Ich glaube es waren 100.-€.
Für den Jahreshöchstbetrag, falls mehrere Kleinreparaturen anfallen, gilt ein Betrag von bis zu 200.-€. Die 8% usw. wären dann anzunehmen, wenn in Verbindung mit der Kaltmiete ein niedrigerer Betrag errechnet würde.

Ist eine solche "Kleinreparaturklausel" nicht exakt nach rechtlichen Vorgaben vereinbart dann ist sie, trotz Unterschrift im Mietvertrag, unwirksam.

Ja, und es gibt auch Ausnahmen bei Luxuswohnungen.

Mehr sollte hier dann doch über einen Fachanwalt erfragt werden.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 17.04.2013, 23:41
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Zulässige Höhe Instandhaltungskosten

Zitat:
Zitat von Sange Beitrag anzeigen
Mehr sollte hier dann doch über einen Fachanwalt erfragt werden.
Das können Sie bei Bedarf auch online:
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Dort können Sie kostenlos und unverbindlich Ihre Frage stellen und erhalten dann ein Angebot zur Bearbeitung, welches Sie annehmen oder ablehnen können.

Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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Stichworte
instandhaltungskosten, kleinreparaturen, mietvertrag

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