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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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Zusätzliche Renovierung trotz Übergabeprotokoll
Bei Übergabe meiner Wohnung an die Nachmieterin wurde in Gegenwart des Vermieters ein Protokoll erstellt, in dem keine Mängel vermerkt waren, sowohl die Nachmieterin als auch ich unterschrieben dies. Der Vermieter sicherte mir zu, mir eine Abschrift hiervon zu machen und zuzusenden. Er tat dies auch 4 Tage später - aber ohne seine Unterschrift. Jetzt - 3 Wochen später, erhielt ich von ihm ein Schreiben mit einem von der Nachmieterin in meiner Abwesenheit erstellten " Übergabeprotokoll", in dem es von Mängeln nur so wimmelt: Flecken und Kratzer im Parkett, Lackschäden an Türen und Fußleisten,abblätternde Fliesen im Bad, Rost an den Heizkörpern, etc. . In meinem Mietvertrag steht, die Wohnung sei grundsätzlich renoviert zu übergeben. Ich habe sie von meinem Vorgänger,. leider ohne Protokoll, da Vermieter verreist war, schon genauso übernommen und nur 23 Monate dort gewohnt. Selber habe ich sie besenrein und frisch gestrichen übergeben. Sollte noch eine Renovierungsforderung auf mich zu kommen: muß ich darauf reagieren ?
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#2
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AW: Zusätzliche Renovierung trotz Übergabeprotokoll
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#3
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AW: Zusätzliche Renovierung trotz Übergabeprotokoll
Was schon eigenartig wirkt ist, dass ein Übergabeprotokoll von Vor- und Nachmieter unterschrieben wird und der Vermieter sich da raus halten will. Der normale und richtige Weg wäre die Übergabe durch den Vormieter an den Vermieter gewesen.
Als Vorteil sehe ich aber an, dass durch dieses Protokoll dennoch der Zustand der Wohnung festgehalten wurde und von einem Zeugen (Nachmieter) die Mängelfreiheit bestätigt wurde. Das Übernahmeprotokoll zwischen Nachmieter und Vermieter ist für den Vormieter bedeutungslos. Abnutzungserscheinungen, die durch normales wohnen entstehen, liegen im Verantwortungsbereich des Vermieters. Und die Endrenovierungsklausel, so wie sie beschrieben ist, ist unwirksam. Wenn weiter nichts über Schönheitsreparaturen vereinbart war, dann hätte insgesamt die Wohnung "besenrein" übergeben werden können. Mietervereine und Fachanwälte sollten hier nicht außer Acht gelassen werden. |
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Stichworte |
auszug, renovierung, übergabeprotokoll |
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