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Zweitmeinung Schönheitsreparatur bei Auszug

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 29.09.2010, 20:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2010
Beiträge: 2
Standard Zweitmeinung Schönheitsreparatur bei Auszug

Hallo liebes Forum,

heute habe ich mich - nach einigen Tagen nur "lesen" und suchen - dazu entschlossen mich anzumelden und doch eine Frage zu stellen. Vielleicht hat ja jemand einen Rat.

Ich habe meine Wohnung zum 31.10. gekündigt und bin mittlerweile auch umgezogen. Vor Kurzem wollte der Hausmeister schon mal vorab die Wohnung besichtigen um "abzuschätzen, was an Renovierungsarbeiten anfällt".
Bei der Besichtigung stellte er fest, dass ich die Wohnung in den 8 Jahren, die ich dort gewohnt habe sichtlich gut behandelt hätte. Er bot mir an, die Schönheitsreparaturen zu übernehmen (zu einem guten Preis) und stellte aber abschließend fest, dass er zum Parkett nichts sagen könne, aber wenn da "Macken" drin sind, müsse ich das abschleifen und versiegeln übernehmen.

Da ich im Mietverein bin, habe ich auch einen Termin bei der Rechtsberatung ausgemacht und das erklärt. Dort erhielt ich den Hinweis, dass ich wahrscheinlich gar nichts machen soll da die Klausel im Mietvertrag eventuell ungültig ist. DIese lautet:
"Der Mieter muss während der Mietzeit die Schönheitsreparaturen nur dann auszuführen, wenn der Zustand der Wohnung dies notwendig macht. Ist dies der Fall, gelten folgenden Fristen, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietvertrages: Erneuerung der Wand- und Deckenanstriche mit Innendispersionsfarbe in Küchen, Kochnischen und Bädern, Duschräumen und Toiletten spätestens alle 3 Jahre, in Fluren, Wohn- und Schlafzimmern spätestens alle 5 Jahre; Erneuerung der Öl- oder Lackfarben-/Lasuranstriche an Heizkörpern. Versorgungs- und Abflußleitungenn, an Türen und den Innenseiten der Wohnungseingangstüre spätestens alle 7 Jahre. [...]"

Nun sagt der Herr vom Mieterverein, dass es unstimmig ist und deswegen nicht gültig. Gibt es dazu andere Meinungen? Ich möchte mich ungern mit dem Hausmeister/Vermieter (Wohnungsvewalter) verstreiten.

Bzgl. der Macken im Parkett riet er mir, meine Haftpflichtversicherung zu bemühen - wenigstens um zu klären, ob das alles Gebrauchsspuren sind, oder ob es sich um Schäden handelt. Handelt es sich hierbei um eine übliche Vorgehensweise?

Mittlerweile bin ich sehr verunsichert und irgendwie überfordert mit den vielen Wenns und Abers und bin dankbar für jeden Ratschlag.

Vielen Dank bereits im Vorraus und einen schönen Abend!
unglaubbar



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  #2  
Alt 30.09.2010, 00:03
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Zweitmeinung Schönheitsreparatur bei Auszug

Hallo,

mit einem Mieterverein im Rücken sollten Sie sich eigentlich keine Gedanken machen.

Ausschalggebend beim Parkett dürfte sein, ob es sich um (wie Sie sagen) Schäden handelt, oder um übliche Abnutzungserscheinungen. Denn die Abnutzung des Parketts ist bereits mit der in Vergangenheit monatlich gezahlten Miete beglichen. Selbstverschuldete Schäden haben Sie zu verantworten.

Wenn der Mieterverein jedoch sagt, dass die Klausel keine Gültigkeit hat, dann sollten Sie sich darauf verlassen. Und wenn Ihr alter Vermieter nicht gerade ein Freund oder Verwandter ist, dann strecken Sie ruhig die Ellenbogen aus - Sie haben ja einen kompetenten Rechtsbeistand in Form des Mietervereins in Ihrem Rücken.



Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

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  #3  
Alt 30.09.2010, 09:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Zweitmeinung Schönheitsreparatur bei Auszug

Vielen Dank für die Antwort.
Einerseits denke ich das auch, ich habe aber irgendwie ein ungutes Gefühl dabei. Wieso kann ich so direkt nicht sagen.
Nein, es handelt sich beim vermieter weder um einen Verwandten noch um einen guten Freund. Da werde ich es wohl versuchen.
Letzten Endes kann ich ja mehr als die Kaution nicht verlieren, oder?

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in den Tag!
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