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Verzicht auf Pflichtteilansprüche bei Schenkung vor Ablauf der 10 Jahres Frist

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  #1  
Alt 03.06.2014, 13:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.06.2014
Beiträge: 1
Standard Verzicht auf Pflichtteilansprüche bei Schenkung vor Ablauf der 10 Jahres Frist

Hallo bitte um Hilfe!

Meine Mutter(Witwe) möchte mir die Hälfte ihres Grundstückes schenken.

Mein Bruder möchte ich jetzt schon von mir aus ein gewissen Betrag als Ausgleich geben, da er zu Lebzeiten meiner Mutter noch keinen gesetzl. Anspruch darauf hätte.

Die Summe die mein Bruder bekommt, möchte ich möglichst mit in den Schenkungsvertrag vom Notar aufnehmen lassen oder sollte man das lieber aus irgendwelchen Gründen anders machen?

Mein Bruder verzichtet ansonsten auf das Grundstück.

Wie verhält sich das, wenn meine Mutter vor Ablauf der 10 Jahres Frist sterben sollte?

Geht dann wieder ein bestimmter Prozentsatz der Schenkung an seinen Pflichtanteil über?

Wenn ja, kann für diesen Fall der Verzicht auf den Übergang der Pflichtteilsanssprüche ebenfalls Verzichtet werden?

Bitte um Hilfe! Ich bin auch für alternative Lösungen für meine Problematik offen.

Danke im Voraus!

Freundliche Grüße

Alex



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  #2  
Alt 04.06.2014, 15:14
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Verzicht auf Pflichtteilansprüche bei Schenkung vor Ablauf der 10 Jahres Frist

Hallo,

das Einfachste wäre hierbei, wie Sie ja schon angedacht haben, eine Klausel in den Vertrag mit aufzunehmen, dass derPflichtteilsergänzungsanspruch (Abschmelzung 10 Jahresfrist Schenkung) mit Einmalzahlung abgegolten ist.

Damit sollten Sie auf der sicheren Seite sein, sollte Ihre Mutter innerhalb der nächsten 10 Jahre versterben.

Vorteil, die Schenkung kann dann nicht mehr rückwirkend auf die Erbmasse angerechnet werden, solange es keine weiteren gesetzlichen Erben gibt.

Sie sollten hierzu aber auch noch einmal ausführlich den begleitenden Notar befragen!


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Stichworte
anspruch, ausgleich, grundstück, pflichtteil, pflichtteilsanspruch, schenkung, schenkungsvertrag, verzicht

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