Schenkung Auto - Erbschaft und Pflegefall
Hallo Comunity,
vor einigen Wochen ist mein Opa verstorben, in seinem Testament stand, dass das ganze Vermögen an meine Oma geht, diese ist jedoch mitlerweile Pflegebedürftig. Die Pflege ist soweit gesichert. Mein Opa hatte einen Neuwagen den ich jetzt bekommen soll, obwohl der wagen ja eigentlich Eigentum von meiner Oma ist. Muss ich jetzt etwas beachten bzw angeben oder kann meine Oma mir quasi das Auto schenken ? Besteht die Möglichkeit, dass falls die Pfelge nichtmehr gesichert ist zb. durch finanzielle Mängel, auf mich zurück gegriffen wird da der Neuwagen ja auch zur Sicherung der Pflege herangezogen werden könnte? Ich hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt:) Danke im Vorraus |
AW: Schenkung Auto - Erbschaft und Pflegefall
kann mir dabei keiner helfen?
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AW: Schenkung Auto - Erbschaft und Pflegefall
Hallo, das Thema ist mir leider ein wenig durchgerutscht. Entschuldigung.
Des Weiteren habe ich das Thema einmal in das Forum Schenkung verschoben. Sie haben aber schon den richtigen Ansatz: Schließen Sie mit Ihrer Oma einen Schenkungsvertrag und alle Ansprüche an dem Auto gehen verloren. Des Weiteren sollten Sie sich hier einmal ganz kurz einlesen, wobei ich denke, dass im Falle des Versterbens Ihrer Oma zuerst Ihre Elternteile im Testament bedacht werden: Auswirkung Schenkung auf Erbe: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber Speziell der Absatz der Anrechnung einer Schenkung auf das Erbe könnte hier für Sie interessant sein. Erbrecht Einfach |
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