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Ratzeburger 16.03.2013 11:34

Abgrenzung Schenkung und Aufwandsersatz
 
Hallo miteinander,
ich habe mich in den letzten Monaten intensiv um die Lebenssituation meines Bruders gekümmert. Er ist leider gesundheitlich sehr angeschlagen und wohnte bisher allein in seinem Eigenheim. Da bereits Notfälle eingetreten waren, die lebensbedrohend waren, habe ich ihn auch auf seinen Wunsch wohnortnah zu mir und meiner Ehefrau in einem Wohnstift für betreutes Wohnen untergebracht. Hiermit war und ist ein recht hoher Aufwand verbunden (Eigenheim veräußern, Umzug organisieren, geeignetes Wohnstift ausfindig machen, Kontakte zu Ärzten, zur Krankenkasse, Anschaffung neuer Einrichtungsgegenstände und und und....).
Mein Bruder hat mir und meiner Ehefrau dies mit drei Geldgeschenken von je 5.000 Euro gedankt, die auch unseren Aufwand in zeitlicher und materieller Hinsicht abdecken sollen. Zusätzlich hat er uns jetzt nochmals 30.000 Euro als nicht rückzahlbares und unverzinsliches Darlehen zukommen lassen.
Wenn ich richtig recherchiert habe, haben meine Ehefrau und ich jeweils einen Steuerfreibetrag von 20.000 Euro. Demnach müssten 5.000 Euro grundsätzlich versteuert werden.
1. Frage: Kann man einen Teil der Geldgeschenke gegenüber der Finanzverwaltung als Aufwendungsersatz und nicht als Schenkung glaubhaft machen?
2. Frage: Beschenkte waren meine Ehefrau als Schwägerin und ich als Bruder jeweils gemeinsam. Ist es richtig, dass ich davon ausgehe, dass sich hierdurch ein Gesamtfreibetrag von 40.000 Euro ergibt?

Recht-Einfach 20.03.2013 11:51

AW: Abgrenzung Schenkung und Aufwandsersatz
 
Einmal vorweg möchte ich Ihnen den folgenden Artikel zu lesen geben, welcher auch eine Ihrer Fragen aufgreift: Schenkungssteuer und Freibetrag
> Schenkungssteuer Höhe und Schenkungssteuer Freibetrag - Schenkung und Erbrecht Ratgeber

Zitat:

Zitat von Ratzeburger (Beitrag 6902)
1. Frage: Kann man einen Teil der Geldgeschenke gegenüber der Finanzverwaltung als Aufwendungsersatz und nicht als Schenkung glaubhaft machen?

Diese Frage ist schwer zu beantworten. Sollten Sie z.B. Kosten verauslagt haben, wären diese meiner Ansicht nach anrechenbar. Die Abgeltung einer "Arbeitsleistung" würde ich verneinen. Diese Frage wird Ihnen aber einer unserer Online Anwälte günstig und rechtsicher beantworten können.
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Zitat:

Zitat von Ratzeburger (Beitrag 6902)
2. Frage: Beschenkte waren meine Ehefrau als Schwägerin und ich als Bruder jeweils gemeinsam. Ist es richtig, dass ich davon ausgehe, dass sich hierdurch ein Gesamtfreibetrag von 40.000 Euro ergibt?

Die Ansicht zu dem gemeinschaftlichen Freibetrag teile ich. Auch ich würde hier einen Freibetrag von 40.000 EUR ansetzen.


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