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Pflegebedürftige Erbin - Sozialamt mit Erbanspruch - Schenkung als Alternative?

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Antwort
 
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  #1  
Alt 02.06.2013, 16:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.06.2013
Beiträge: 1
Standard Pflegebedürftige Erbin - Sozialamt mit Erbanspruch - Schenkung als Alternative?

Hallo,
folgende Situation:
Wir sind Mutter und 4 Kinder. Vater verstarb 2001
mögliche Erbe: Eigenheim und Bargeld
Ein Kind ist seit 2 Jahren an Demenz erkrankt und voll Pflegebedürftig.

Im Falle des Ablebens unserer Mutter würde das Sozialamt die Erbansprüche gegenüber unserer Schwester geltend machen, und für die Standardpflege aufbrauchen.
Wir wollen aber das Erbe der Schwester für Pflegeleistungen aufwenden die nicht vom Sozialamt übernommen werden.

Frage:
Gibt es eine Möglichkeit das möglich Erbe durch Schenkungen und/oder überschreiben des Eigenheims an uns 3 gesunde Kinder zu überschreiben ........

mfg



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  #2  
Alt 04.06.2013, 16:42
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Pflegebedürftige Erbin - Sozialamt mit Erbanspruch - Schenkung als Alternative?

Hallo,

es wäre sogesehen möglich, das Erbe zu vorab zu verschenken. Doch hat dies auch noch 10 Jahre nach der Schenkung Auswirkungen auf den Pflichtteilsanspruch des 4. Kindes.

Bitte lesen Sie doch hier einmal nach zur Auswirkung der Schenkung auf das Erbe:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber

Und zum Thema Schenkungssteuer Freibeträge:
Schenkungssteuer Höhe und Schenkungssteuer Freibetrag - Schenkung und Erbrecht Ratgeber

Das dürfte Ihnen schon weiterhelfen. Viel Erfolg.


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Stichworte
geld, immobilie, kinder, mutter, pflegebedürftigkeit, schenkung, sozialamt

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