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Leo45 29.07.2013 14:36

Wo ist die Schenkungssteuererklärung abzugeben?
 
Ich möchte meinen Kindern Aktien schenken. Im Schenkungsvertrag ist vereinbart, dass ich die anfallende Schenkungssteuer zu tragen habe.
Ist damit die Schenkungssteuererklärung an mein Wohnsitzfinanzamt oder jeweils an die Wohnsitzfinanzämter der Kinder zu schicken?

Recht-Einfach 31.07.2013 18:23

AW: Wo ist die Schenkungssteuererklärung abzugeben?
 
Hallo,

erst einmal sollten Sie prüfen, ob Sie überhaupt eine Schenkungssteuererklärung abgeben müssen, denn der Freibetrag bei Schenkungen (genauso wie beim Erbe) beträgt derzeit 400.000 Euro für Kinder:
Schenkungssteuer - Höhe und Freibeträge

Sollte dieser Betrag überschritten werden, wäre es am einfachsten, wenn die Kinder jeweils die Erklärungen abgeben und Sie die festgesetzten Steuern ausgleichen.


Erbrecht Einfach

Leo45 01.08.2013 09:32

AW: Wo ist die Schenkungssteuererklärung abzugeben?
 
Leider ist die Angelegenheit komplex, da hier Aktien mit einem Niesbrauchvorbehalt verschenkt werden.
Selbst wenn der Schenkungswert unter 400.000 Euro bleibt, ist eine sehr umfangreiche Schenkungssteuererklärung abzugeben. (Ermittlung des Aktienwertes von nicht notierten Aktien und dazu noch der Abzug der Erträge)
Das ist alles sehr komplex und muss auch hier nicht behandelt werden.

Meine Frage ist nur: MÜSSEN die Schenkungssteuereklärungen beim Wohnsitzfinanzamt der Kinder abgegeben werden? Oder kann ich die Schenkungssteuererklärung bei meinem Finanzamt abgeben? (ich habe ja auch die Steuer zu tragen) Gibt es dazu irgendeine Vorschrift?

Ich befürchte, dass die Wohnsitzfinanzämter meiner Kinder, (Bayern und NRW) zu unterschiedlichen Auffassungen kommen.

Recht-Einfach 01.08.2013 21:15

AW: Wo ist die Schenkungssteuererklärung abzugeben?
 
Da das Schenkungsrecht ähnlich wie das Erbrecht gelagert ist, hat meiner Kenntnis nach der Beschenkte die Erklärung abzugeben. Somit würde dies für Ihre Kinder gelten.

Sollte ein Steuerbescheid an die Kinder ergehen, weisen Sie die fälligen Beträge an. Das wäre für das Vorgehen der einfachste Weg.

Auf Grund der Komplexität des Falles kann ich aber trotzdem nur dazu raten noch einmal einen Anwalt für Erbrecht zu befragen. Das können Sie auch günstig und unverbindlich über unser Portal tun: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Vielleicht sind dort auch Sonderregelungen bekannt, wie der Fall zu besten Gunsten für Sie und Ihre Kinder abgehandelt werden kann.

Wenn es um so viel Geld geht, kann das eigentlich nur der richtige Weg sein.


Erbrecht Einfach


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