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Schenkung an Dritte / Anfrage bei Nachlass

Schenkung - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 11.01.2014, 14:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2014
Beiträge: 1
Standard Schenkung an Dritte / Anfrage bei Nachlass

Hallo,

ich habe 2007 von einer Bekannten (Nicht verwand) 24.500 Euro überwiesen bekommen die ich dann für sie angelegt habe und ihr die Zinsen ausbezahlt habe. 2008 bzw. 2009, das weis ich nicht mehr genau hat sie mit den Rest der 24500 der noch übrig war nach 2-3 Abhebungen geschenkt. Wir haben jedoch nichts schriftlich gemacht nur mündlich und sie hat mir den Rest überlassen. 2012 ist meine Bekannte leider verstorben und nun bekomme ich eine Brief von ihrer Nachlasspflegerin in dem diese anträgt was mit dem Geld passiert ist, da ein Kontoauszug von meinem Konto bei ihr aus dem Jahr 2007 gefunden wurde.

Ich weis nun nicht was ich ihr antworten soll bzw. welche Auswirkungen es für mich hat. Kann ich ihr das so schildern. Muss ich was zurückzahlen.

Danke Mit freundlichen Grüßen Müller



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  #2  
Alt 13.01.2014, 14:43
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schenkung an Dritte / Anfrage bei Nachlass

Hallo,

ob die Schenkung möglicherweise anteilig auf die Erbmasse angerechnet wird, hängt von vielerlei Faktoren ab. Lesen Sie dazu bitte einmal hier: Rückforderungsrecht Schenkung

Vielleicht kann das schon weiterhelfen. Andernfalls würde ich Ihnen raten unsere Beratung zu nutzen.


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