Ausgleichszahlung unter Geschwistern
Meine Frau und ich wollen unser Haus durch Schenkung unseren beiden Kindern übergeben. Ein Kind möchte das Haus übernehmen und darin wohnen und müsste seinem Geschwister eine entsprechende Ausgleichszahlung leisten. Wir haben gehört, dass diese i.a. mit weniger als 50% des Hauswertes angesetzt wird, da das Geschwister den Auszahlbetrag anlegen und damit Kapitalerträge erwirtschaften kann, während für die Immobilie Rücklagen für Erhaltungsaufwand gebildet werden müssen. Gibt es für den %-Satz der Ausgleichszahlung verbindliche Richtlinein / Vorschriften oder muss er zwischen den Beteiligten vereinbart werden?
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AW: Ausgleichszahlung unter Geschwistern
Hallo,
diese Frage übersteigt leider die Möglichkeiten eines Forums dieser Art als Tippgeber. Dennoch bin ich der Meinung, dass dies eine Sache der Vertragsgestaltung ist. Wenn Sie einen Wert finden, mit dem beide Parteien einverstanden sind, dann haben Sie etwas handfestes. Ich empfehle hierbei eine notarielle Beratung, da diese spätestens bei Überschreibung des Hauses in Anspruch genommen werden muss. Erbrecht Einfach |
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