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-   -   Pflichtteil an Geschwister? (https://www.forum-recht-einfach.de/schenkung/pflichtteil-geschwister-2668.html)

JoachimS 07.04.2014 09:33

Pflichtteil an Geschwister?
 
Guten Morgen,

Zum Sachverhalt: Meine Eltern besitzen ein Haus und Grundstücke, Traktoren und Ländereien, dazu eine 50 kwp Photovoltaik Anlage.
Meine Mutter hat keinen Ehevertrag sondern Zugewinngemeinschaft.

Beide haben 3 Kinder, ich bin eines davon. Sie möchten mir alles vererben/schenken ohne die anderen beiden zu beteiligen.

Eine Freundin meiner Mutter hat zudem noch eine Stadtwohnung, die sie meiner Mutter vererben will. Sollte aber was sein soll ich diese bekommen, wiederrum nicht die anderen 2 Kinder.

Wie ist der Anteil der Zugewinngemeinschaft geregelt? Kann meine Mutter mir seperat die Hälfte des Hauses + Wohnung oder nur zusammen mit meinem Vater das Haus schenken?

Wie löst man dies am Besten?
Vielen Dank

JoachimS 07.04.2014 14:28

AW: Pflichtteil an Geschwister?
 
Achja meine Oma mit 93 Jahren wohnt auch noch in dem Haus und hat Nießbrauchrecht.
Diese hat das Haus an meinen Vater übertragen.

Recht-Einfach 07.04.2014 18:43

AW: Pflichtteil an Geschwister?
 
Hallo,
bitte lesen Sie ienmal in diesem Thema, dort wurden bereits wichtige Punkte, die Sie betreffen diskutiert: http://www.forum-recht-einfach.de/sc...ssen-2595.html


Erbrecht Einfach

JoachimS 07.04.2014 21:05

AW: Pflichtteil an Geschwister?
 
Ausgleichspflicht unter Nachkommen bei der Erbschaft

Das betrifft aber nur Schenkungen, die die 10 Jahres Grenze noch nicht überschritten haben, oder?

Beziehungsweise, wenn es kaum noch was zu vererben gibt, wie kann ich dann eine verschenkte Summe von zB 400.000€ mit einem Erbe von 50.000 ausgleichen?

Beginnt die 10 Jahresfrist überhaupt zu laufen mit meiner Oma als Nießbrauchnutzerin?

Recht-Einfach 08.04.2014 17:26

AW: Pflichtteil an Geschwister?
 
Bitte lesen Sie auch noch einmal hier zur Schenkung unter Gleichberechtigten Erben, z.B. zwei Kindern des Erblassers. Hier besteht die Ausgleichspflicht, auch wenn zwischen Ausstattung und und anderen Zuwendungen unterschieden wird:
http://www.forum-recht-einfach.de/sc...dazu-2581.html

Wenn Sie von geschenkter "Summe" sprechen und ich hier Geldmittel annehme, dann wären diese nur auzugleichen, wenn der Erblasser dies angeordnet hat. Siehe: § 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht

In Sachen Nießbrauch wäre ich ehrlich gesagt überfragt.


Viel Erfolg Erbrecht Einfach


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