Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Schenkung (https://www.forum-recht-einfach.de/schenkung/)
-   -   Schenkung und spätere Ausschlagung des Erbes (https://www.forum-recht-einfach.de/schenkung/schenkung-und-spaetere-ausschlagung-des-erbes-2737.html)

Rainer_S 08.07.2014 11:04

Schenkung und spätere Ausschlagung des Erbes
 
Hallo Zusammen

Meine verwitwete Mutter verstirbt, hat aber zu Lebzeiten meiner Schwester einen Geldbetrag vor 5 Jahren geschenkt. Da zum Todeszeitpunkt kein Vermögen vorhanden ist, schlägt die Schwester das Erbe aus! Welcher Anspruch ergibt sich für mich aufgrund der Schenkung und späteren Ausschlagung meiner Schwester. Ändert sich der Anspruch durch die Ausschlagung des Erbes durch die Schwester?

Danke im voraus für die Beantwortung der Frage.

Recht-Einfach 14.07.2014 13:31

AW: Schenkung und spätere Ausschlagung des Erbes
 
Hallo,

Schenkungen werden bis zu 10 Jahre mit abschmelzendem Anteil in die Erbmasse mit einbezogen. Lesen Sie dazu bitte einmal diesen ausführlichen Artikel:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber

Da die Schwester das Erbe ausgeschlagen hat, sollten Sie prüfen, ob das Vermögen Ihrer Mutter nun möglicherweise negativ ist (Schulden).

Und um Ihre Ansprüche gegenüber der Schwester durchzusetzen (geschätzt 50% des Wertes der Schenkung als Pflichtteilsergänzungsanspruch), rate ich Ihnen einen Anwalt zu konsultieren.


Mit freundlcihen Grüßen, Erbrecht Einfach


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:49 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1