Schenkung und spätere Ausschlagung des Erbes
Hallo Zusammen
Meine verwitwete Mutter verstirbt, hat aber zu Lebzeiten meiner Schwester einen Geldbetrag vor 5 Jahren geschenkt. Da zum Todeszeitpunkt kein Vermögen vorhanden ist, schlägt die Schwester das Erbe aus! Welcher Anspruch ergibt sich für mich aufgrund der Schenkung und späteren Ausschlagung meiner Schwester. Ändert sich der Anspruch durch die Ausschlagung des Erbes durch die Schwester? Danke im voraus für die Beantwortung der Frage. |
AW: Schenkung und spätere Ausschlagung des Erbes
Hallo,
Schenkungen werden bis zu 10 Jahre mit abschmelzendem Anteil in die Erbmasse mit einbezogen. Lesen Sie dazu bitte einmal diesen ausführlichen Artikel: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber Da die Schwester das Erbe ausgeschlagen hat, sollten Sie prüfen, ob das Vermögen Ihrer Mutter nun möglicherweise negativ ist (Schulden). Und um Ihre Ansprüche gegenüber der Schwester durchzusetzen (geschätzt 50% des Wertes der Schenkung als Pflichtteilsergänzungsanspruch), rate ich Ihnen einen Anwalt zu konsultieren. Mit freundlcihen Grüßen, Erbrecht Einfach |
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