Rückübertragung und Aufteilung eines geschenkten Hauses
Hallo, ich bekomme ein Haus geschenkt und im Schenkungsvetrag soll stehen und gerichtlich eingetragen werden, dass mein Rechtsnachfolger im Fälle meines Todes und wenn es einer meiner Eltern wünscht, die Aufteilung des Hauses (Haus mit Einliegerwohnung) in 2 Wohnungen vorzunehmen ist (nach jetzigen Wohnverhältnissen) und die Wohnung meiner Eltern ihnen zurückübertragen ist. Meine Frage ist, warum kann dass Gericht es so nicht eintragen ( laut Rechtspfleger) und wie kann ich es sonst so Regeln?
|
AW: Rückübertragung und Aufteilung eines geschenkten Hauses
Diese Frage ist für dieses Forum leider zu spezifisch und kann von mir nicht beantwortet werden.
Vielleicht kann Ihnen jedoch unser telefonischer Anwaltsservice weiterhelfen: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:36 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1