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-   -   Schenkungssteuer-Freibeträge - Schenkung Eltern an Kind (https://www.forum-recht-einfach.de/schenkung/schenkungssteuer-freibetraege-schenkung-eltern-kind-2869.html)

Mastersam 11.01.2015 20:49

Schenkungssteuer-Freibeträge - Schenkung Eltern an Kind
 
Guten Abend,
ich habe eine Frage, deren Antwort ich als Laie leider nicht im Internet finden kann.
Mir ist bekannt, dass die Schenkungssteuer bis zu einem Betrag von 400.000 Euro in 10 Jahren entfällt, sofern der Beschenkte ein Kind des Schenkers ist.

Zudem scheint es möglich zu sein, dass beide Elternteile einen unabhängigen Freibetrag von 400.000 Euro haben (also dann 800.000).

Frage: Ist das so korrekt? Müssen dafür beide Elternteile getrenntes Vermögen aufweisen?

Im Fälle meines Freundes haben die Eltern ein gemeinsames Konto. Haben Sie dann dennoch einen Freibetrag von 800.000€?

Vielen Dank im Voraus für Antworten.

Mastersam 15.01.2015 20:21

AW: Schenkungssteuer-Freibeträge - Schenkung Eltern an Kind
 
Guten Abend und vielen Dank für die Antwort.

Korrekt, es geht darum, dass die Eltern dem Kind etwas schenken wollen, um die spätere Erbmasse zu reduzieren.
Wir hatten in diversen Blogs und Artikeln recherchiert und sind dort öfters darauf gestoßen, dass der Freibetrag von 400.000 Euro doppelt genutzt werden könne, wenn beide Eltern unabhängig schenken.

Zum Beispiel in diesem "Ratgeber":
Zitat:

Mit einer Schenkung zu Lebzeiten von beiden Elternteilen an beispielsweise 2 Kinder können so innerhalb einer Zehnjahresfrist bis 1.600.000 € steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden.
Daher kam ich zu der Annahme.
Ihrer Aussage nach zu urteilen trifft das aber dann anscheinend doch nicht zu?

Beste Grüße und vielen Dank!

Recht-Einfach 19.01.2015 10:41

AW: Schenkungssteuer-Freibeträge - Schenkung Eltern an Kind
 
Ich muss meine Aussage korrigieren: Sie haben recht!

Zitat:

Quelle: OFD:
Beispiel:
Der Vater schenkt seinem Kind 400.000 € . Die Mutter schenkt dem Kind ebenfalls 400.000 €. Der Erwerb des Kindes ist auf Grund der Freibeträge steuerfrei.

Beispiel:
Der Vater schenkt seinem Kind 100.000,00 €. Die Mutter schenkt dem Kind 500.000,00 €. Die Schenkung des Vaters ist auf Grund des Freibetrags steuerfrei. Die Schenkung der Mutter an das Kind ist nur in Höhe des Freibetrages von 400.000,00 € steuerfrei. Der übersteigende Betrag von 100.000,00 € unterliegt der Schenkungsteuer. Der beim Vater nicht ausgenutzte Freibetragsanteil i. H. v. 300.000,00 € kann nicht auf die Mutter übertragen werden.



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