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Rana123 07.02.2015 13:59

Schenkungsausgleich nach über 10 Jahren
 
Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig, ich habe gerade das Schreiben vom Amtsgericht bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich den mir zustehenden Pflichtteil bekommen werde und habe deswegen gerade etwas im Internet wegen Schenkungen recherchiert.
Allerdings ist Juristendeutsch zugegebenermaßen nicht meine Stärke. Daher wüsste ich einfach gerne ob ich das richtig verstanden habe und ob es ggf noch andere Optionen gibt.

Mein Großvater ist Ende letzten Jahres gestorben. Er hatte 3 Kinder, Lieblingssohn A, anderer Sohn B und Tochter die er nicht leiden konnte (milde ausgedrückt) C. Ich bin das Kind von C. Meine Mutter hat sich vor ein zwei Jahren (u.a. wegen ihm) umgebracht, insofern bin ich als Enkel erbberechtigt.
Der Punkt ist, der Pflichtteil wird quasi nichts sein, weil er sein gesamtes Eigentum (3 große Häuser und etwas Land, in einem davon haben A mit Familie und meine Großeltern zusammen gewohnt) schon zu Lebezeiten an A verschenkt hat, mit der mündlichen Bedingung, dass dieser für die Pflege im Alter verantwortlich sei. Dem ist A aber nur bedingt nachgekommen, bzw A selbst gar nicht und seine Frau nur bedingt, da sie und meine Großmutter sich nicht leiden konnten/können. Insofern ist meine Mutter viele Jahre, bis zu ihrem Tod, mehrmals pro Woche vorbeigefahren und hat einen Großteil der Pflege übernommen.

So, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann ist eine Schenkung die länger als 10 Jahre her ist (also in diesem Falle mindestens 2 der Häuser und das Land) nicht mehr im Erbe enthalten. Stimmt das so? Wenn ja, gibt es da noch andere Möglichkeiten? Ich meine, bei dem Gesetz geht es ja darum, dass die Erbmasse nicht absichtlich verkleinert werden kann, damit es möglichst fair ist. Genau das war aber, nach eigener Aussage, die Absicht meines Großvaters. Was ist also mit älteren Schenkungen dieser Größenordnung?

Recht-Einfach 09.02.2015 18:17

AW: Schenkungsausgleich nach über 10 Jahren
 
Hallo,

ich sehe hier keine Ausgleichspflicht mehr.
Dies wäre nur der Fall, wenn der Erblasser dies konkret im Testmant anordnet oder angeordnet hat:
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht

Andernfalls zieht § 2325 BGB Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen - Erbrecht der die 10 Jahres Frist bestimmt.

Vielleicht nutzen Sie noch einmal unsere Rechtsanwaltshotline, um sich diese Information bestätigen zu lassen, da es doch um erhebliche Werte geht:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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