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Juli 10.03.2015 11:59

Lebensunterhalt = keine Schenkung?
 
Hallo zusammen,

Ich habe folgenden Fall: Meine Schwester hat in den letzten 3 Jahren monatliche Zuwendungen von unserem Vater bekommen, deren Gesamtsumme sich nun auf ca. 20.000€ beläuft. Nun ist mein Vater letze Woche leider verstorben, und er hat in seinem Testament einen Zusatzvermerk gemacht, dass diese monatlichen Beträge ausschließlich dem Lebensunterhalt meiner Schwester dienen und deshalb im Erbschaftsfall nicht auszugleichen wären. Ist es dennoch möglich, für die restlichen 3 Geschwister einen fairen Ausgleich zu schaffen?

Juli

Recht-Einfach 16.03.2015 10:06

AW: Lebensunterhalt = keine Schenkung?
 
Hallo,

da Ihr Vater die Ausgleichungspflicht nicht angeordnet hat, wird es schwer:
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht

Die Anrechnung würde nun lediglich erfolgen, sollten Sie als Kinder enterbt worden sein oder Ihr Pflichtteil dadurch gemindert. Siehe:
§ 2316 BGB Ausgleichungspflicht - Erbrecht

In diesem Fall wären die Schenkungen auf die zu verteilende Erbmasse anzurechnen:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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