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emdenfahrer 18.04.2015 00:15

Schenkung - alle Regeln richtig verstanden??
 
Hallo,
ich soll ein Haus geschenkt bekommen und daher habe ich mich mit dem Thema Rechtsgrundlage Schenkung ein wenig beschäftigt.
Ich würde mich freuen, wenn ich Feedback bekomme, dass ich die nachfolgend aufgeführten Regeln korrekt verstanden habe, oder was ich falsch verstanden habe..:)
In meinen Fall schenkt die Tante ihrem Neffen ein Haus. Die Tante hat ein Testament verfasst, das ihr Erbe bestehend aus mehrere Immobilien und Bargeld zu gleichen teilen an alle vier Neffen und Nichten aufgeteilt werden soll. Ich habe mich daher auch mit dem Erbrecht ein wenig beschäftigt.

Schenkungssteuer:
Freibetrag für Neffen und Nichten beträgt 20.000,- Euro / Rest ist mit 30% zu versteuern.

Erbrecht:
Neffen und Nichten haben keinen Rechtsanspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe.. Ich muss für meine Schenkung im Erbfall meiner Tante, da kein Pflichtteilsergänzungsanspruch nichts an meine Cousinen / Cousin zahlen.

Eine weitere Folge von Schenkungen ist der Ausgleich unter quotengleich erbenden Nachkommen. Diese Regel trifft zu, so dass meine Schenkung auf meinen Erbanteil angerechnet wird. 10 Jahresfrist zu 10% p.A.
Diese Regel kann jedoch umgangen werden, wenn in der Überlassungsurkunde (=Schenkung) ausdrücklich auf eine Ausgleichsregelung verzichtet wird.

Recht-Einfach 18.04.2015 11:07

AW: Schenkung - alle Regeln richtig verstanden??
 
Schenkungssteuer:
Das sehe ich auch so. Freibetrag, Steuerklasse und Steuersatz würde ich auch so annehmen: Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber

Erbrecht - Pflichtteilsergänzungsanspruch:
Anspruch auf einen Pflichtteil haben nur die engsten Verwandten, meist die Kinder oder Kindeskinder des Erblassers: Wer hat einen Pflichtteilsanspruch - Pflichtteil Anspruch - Erbrecht Ratgeber
Existieren keine Abkömmlinge, gibt es auch niemanden, der seinen Pflichtteil geltend machen kann.

Anrechnung der Schenkung mit abschmelzendem Anteil:
Auch diese Regelung bezieht sich nur auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Somit sehe ich sie als nicht relevant an: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber

Ausgleichungspflicht:
Auch diese Regelung ist nicht wirklich relevant, da sie keinerlei Erwähnung bedarf:
§ 2053 BGB Zuwendung an entfernteren oder angenommenen Abkömmling - Erbrecht


Liebe Grüße, Erbrecht Einfach


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