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DNa1904 20.04.2015 13:24

Wird Schenkung meinen Pflichtteil mindern?
 
Hallo, ich bin zu 1/8 an einem Erbe pflichtteilsberechtigt.

Nun soll ich Angaben zu unentgeltlichen Zuwendungen machen. Auch, welche länger als 10 Jahre zurück liegen.
Ich habe 1999 eine Schenkung über 60.000 DM von dem Verstorbenen erhalten, allerdings ohne Vermerk, dass diese auf einen Pflichtteil angerechnet werden soll.

muss ich diese Schenkung angeben? Wenn ja, warum?
Wird mir diese an meinen Pflichtteil angerechnet?

Danke

Recht-Einfach 24.04.2015 11:23

AW: Wird Schenkung meinen Pflichtteil mindern?
 
Hallo, die Schenkungen die länger als 10 Jahre zurückliegen sind meines Erachtens nach nicht mehr relevant.

Ich rate diese der Vollständigkeit halber anzugeben, jedoch bei der Berechnung des Pflichtteils genau darauf zu achten, ob sie berücksichtigt wird.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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