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Michaela380 23.10.2015 23:38

Hausüberschreibung an Geschwister - Problem
 
Hallo und Guten Abend,

Ich hoffe hier Hilfe zu bekommen zu folgender Situation.
Mein Mann und seine Schwester haben vor 3 Jahren das Haus und Grundstück ihrer Mutter zu gleichen Teilen überschrieben bekommen. 50 % mein Mann, 50 % seine Schwester. Die Mutter behält lebenslanges Wohnrecht.
es war immer mal das Ziel, das Haus, wenn die Mutter nicht mehr lebt, zu verkaufen.
Nun ist die Situation so, das die Schwester meines Mannes in das Haus eingezogen ist und dieses nun als "Ihres" bezeichnet. Die Mutter bewohnt im Keller 2 Kleine Räume, meine Schwägerin mit ihrer Familie ( Freund und Kind) das Erd-und Obergeschoss, quasi das ganze Haus ohne Keller.
Die Situation hat uns etwas überrumpelt, da mein Mann vorher nicht gefragt wurde.
Meine Schwägerin möchte nun beginnen das Haus auszubauen und zu renovieren, zahlt keine Miete an die Mutter.
Bei einem Gespräch entschuldigte sie sich zwar das sie meinen Mann nicht gefragt hat, aber die Situation sei nun mal jetzt so. Sie hat auch nicht vor dort wieder auszuziehen.
Die Mutter hält sich nun raus, die Geschwister sollen das unter sich klären.
Wie sieht die Rechtslage aus ? Muss mein Mann das so hinnehmen ? Muss sie ihn evtl. Sogar auszahlen oder Miete zahlen?
Es ist für uns irgendwie eine verwirrende Situation, da man im Internet nichts richtiges findet was diese spezielle Situation betrifft. Danke im Vorraus für die Antworten.
Michaela

Recht-Einfach 26.10.2015 11:42

AW: Hausüberschreibung an Geschwister - Problem
 
Hallo,

generell ist zu sagen, dass das Haus beiden Geschwistern zu gleichen Teilen gehört.
Dies beinhaltet z.B. auch das Bedienen von Lasten, lfd. Nebenkosten, usw. oder die Aufteilung von Mieteinnahmen (allgemein gesprochen).

Dementsprechend müssen Entscheidungen auch gemeinsam getroffen werden. Hierüber sollten sich die Geschwister unbedingt auseinandersetzen und sich einigen oder einen Kompromiss finden, je nachdem, wie es derzeit geregelt ist.

Andernfalls kann eines der Geschwister (hier wohl eher Ihr Mann) auf Auszahlung seines Anteils bestehen. Hierzu sollten Sie aber abschließend einen Anwalt konsultieren.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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