Pflichtteil nach Schenkung und ausgeschlagenem Erbe
Hallo,
ich versuche mich Kurz zu fassen: 3 Erben (Kinder) ein Erbe hat einen Vormund Der Erblasser hat 2 Jahre vor seinem Tod einen Schenkung an 2 Erben (die ohne Vormund) gemacht. Der Vormund hat bei Gericht das Erbe abgelehnt, er hat somit keine Beerdigung oder andere Kosten getragen. Nun will der Vormund nach ca. 6 Monaten den Pflichtteil des Erblassers von der Schenkung. Nach meinem Verständnis hat er darauf doch durch das ausschlagen der Erbschaft verzichtet!? Schön wenn jemand eine Idee hat oder einen ähnlichen Fall, Danke. |
AW: Pflichtteil nach Schenkung und ausgeschlagenem Erbe
Hallo,
das ist kurz und knapp zu beantworten, denn: Wer sein Erbe ausschlägt, verliert auch den Anspruch auf den Pflichtteil! Liebe Grüße, Erbrecht Einfach |
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