Schenkung von Bundesschatzbriefen
Hallo,
meine Frage betrifft eine Schenkung von 1997, die als vorzeitiges Erbe anzurechnen ist und jetzt ausgeglichen werden muss. Da es sich um Bundesschatzbriefe handelte, die noch eine Laufzeit von 5 Jahren hatten und einen guten, festgesetzten Zinssatz, ist mir nicht klar ob der Betrag des Moments der Schenkung angerechnet wird oder ob die Zinsen dazu gerechnet werden. Dazu kommt dann auch noch der Ausgleich der Inflationsrate von 1997 bis heute? Kennt sich da jemend aus? Vielen Dank |
AW: Schenkung von Bundesschatzbriefen
Hallo,
der Sachverhalt ist leider zu komplex für ein Forum und ich kann nur raten den Weg zu einem Anwalt aufzusuchen. Zum einen wäre zu prüfen, ob diese Schenkung überhaupt auszugleichen ist! Stichworte hierbei sind: Pflichtteilergänzungsanspruch (über 10 Jahre mit abschmelzendem Anteil): Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber Ausgleichungspflicht: § 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht Zum anderen wäre dann auch zu klären, ob der Erblasser den Ausgleich angeordnet hat oder anordnen hätte müssen! Neben der Erstberatung bei einem Anwalt in Ihrer Nähe möchten wir Ihnen auch unseren Servicepartner für eine Online-Rechtsberatung vorstellen: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt - Sie können kostenlos Ihren Sachverhalt schildern und erhalten ein unverbindlichen Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können. Viel Erfolg, Erbecht Einfach |
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