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feuerdoki 13.08.2016 19:15

Schenkung in Einkommenssteuererklärung angeben?
 
Hallo,

ich bekam 2012 eine Eigentumswohnung von meinen Eltern geschenkt. (Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge). Der Wert wurde mit 100000€ angegeben. Natürlich notariell beurkundet, und im Grundbuch vermerkt.

2015 verkaufte ich die Wohnung für 149500€, da wir ein Haus kauften. Jetzt sitze ich gerade am der Einkommenssteuererklärung für 2015. Muss dieser Verkauf dort oder an anderer Stelle angegeben werden, oder greift hier der Freibetrag von 400000€?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.

Mit freundlichen Grüße
feuerdoki

Recht-Einfach 15.08.2016 09:17

AW: Schenkung in Einkommenssteuererklärung angeben?
 
Hallo,

die Schenkung wäre über eine Schenkungsteuererklärung zu melden, da diese aber unter dem Freibetrag liegt, kann darauf verzichtet werden.

Ob der Verkauf nun einen Spekulationsgewinn darstellt sollte Ihnen eigentlich ein Steuerberater beantworten! Es kann teuer werden, hier einen Fehler zu machen!

Grundlegend ist es so, dass die Spekulationsfrist in der Einkommensteuer 10 Jahre beträgt. Hier ist es davon abhängig, wann der Schenkende die Wohnung erworben hat.

Sollten Sie die Wohnung selbst zwei Jahre und bis zum Zeitpunkt des Verkaufs bewohnt haben, wäre der Verkauf steuerfrei.


Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen, Erbrecht Einfach

feuerdoki 15.08.2016 09:54

AW: Schenkung in Einkommenssteuererklärung angeben?
 
Vielen Dank für die Antwort.

Die Wohnung wurde 1998 von meinen Eltern erworben, und mir 2012 übergeben. Ich habe selbst nie in der Wohnung gewohnt. Sie war immer vermietet, und wurde an die derzeitige Mieterin verkauft.

Somit sollte eigentlich kein spekulationsgewinn vorliegen, oder?

Gruß
feuerdoki

Recht-Einfach 17.08.2016 13:33

AW: Schenkung in Einkommenssteuererklärung angeben?
 
Nein, so sehe ich das auch, da zwischen Erwerb (1998) und Verkauf mehr als 10 Jahre liegen! Um sicher zu gehen sollten Sie aber einen Steuerberater fragen.

Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach


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