Schenkung kurz vor Tod
Was ist, wenn der Erblasser kurz vor seinem Tod Gegenstände/Geld verschenkt. Schulden vorhanden. Erben schlagen aus. Rechtens alles zu verschenken?
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AW: Schenkung kurz vor Tod
Hallo.
sollten tatsächlich alle Erben ausschlagen und der Staat erben, kann dieser sich durchaus an die im Vorfeld Beschenkten wenden (wenn diese denn ermittelt werden können) und meiner Ansicht nach Güter und Geldwerte zurückfordern, da es sich um eine böswillige Schenkung handelt, die lediglich dazu diente, Wertgegenstände in Sicherheit zu bringen und nur Schulden zur Erbausschlagung übrig zu lassen ... Liebe Grüße, Erbrecht Einfach |
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