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Connor 30.04.2017 11:40

Schenkung anrechenbar?
 
Hallo,
ich versuche kurz zu schildern:

Meine Großeltern haben ein Berliner Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig, d.h. der Erstversterbende den Überlebenden zum alleinigen Erben eingesetzt haben.
Nach dem Tode des Letztlebenden sollen als Erben berufen sein:
Die Tochter meines Großvaters (Stieftochter meiner Oma) zu 60% und
der Sohn meiner Oma (also mein Vater als Stiefsohn meines Opas) zu 40%.
Sollte mein Vater vor dem Letztlebenden der Erblasser versterben, gelten dessen 3 Kinder (mein Bruder, meine Schwester und ich) als Ersatzerben.

Mein Vater ist 2008 verstorben und 2009 meine Oma.
Mein Bruder ist 2015 verstorben.
Nachdem mein Opa jetzt 2017 verstorben ist, greift nun laut Testament wohl die Regel: 60 % meine Stieftante und 40 % meine Schwester und ich zusammen.

Nun hat meine Stieftante meiner Kenntnis nach im Jahr 2013 eine Geldzuwendung von meinem Opa in Höhe von 160.000 € bekommen und 2015 nochmal 200.000 €.

Sind diese Geldzuwendungen auf das Erbe anrechenbar oder wenn nicht, warum nicht?

Danke schon mal und Gruß

Recht-Einfach 01.05.2017 12:28

AW: Schenkung anrechenbar?
 
Hallo,

sollte die Erbmasse absichtlich vor dem Versterben gemindert werden, um andere Erben (insbesondere Pflichtteilsberechtigte) zu benachteiligen, haben diese einen sogenannten Pflichtteilergänzungsanspruch.

Hierbei werden alle Schenkungen der letzten 10 Jahre mit abschmelzendem Anteil noch auf die Erbmasse angerechnet. Ob dies nun auch in Ihrem Fall so ist, sollte aber ein Fachmann prüfen!

Daher empfehle ich Ihnen unseren Anwaltspartner:
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Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach

Connor 01.05.2017 18:13

AW: Schenkung anrechenbar?
 
Bin ich denn als Stiefenkel überhaut Pflichtteilsberechtigt oder spielt das keine Rolle, da ja ein Testament (60 zu 40) vorhanden ist?
Wir würde das denn dann gerechnet?


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