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wilhelma 03.06.2017 11:21

Theoretische Frage zur Schenkung - kostenlose Dienstleistung
 
Hallo,

ich habe eine theoretische Frage zum Thema Schenkung zur Bearbeitung eines Themas in meiner Berufsschule:

Beispiel: Angenommen ein Unternehmen bekommt auflgrund langjähriger Bekanntschaft mit der Geschäftsleitung eine Dienstleistung gratis angeboten, z.B. ein Gratis Verkaufsseminar. Im Umkehrschluss würde das Unternehmen die Reisekosten und Übernachtung unternehmen. Der Dienstleister hätte jedoch gerne noch ein Wellnessprogramm hinzugebucht, für welches das Unternehmen auch die Kosten übernehmen sollte.

Ist die Übernahme der Reisekosten und Übernachtung legitim, wie wird dies abgerechnet?
Gilt das Wellnessprogramm dann als Schenkung?
Wenn ja, von wem muss dies dann dem Finanzamt gemeldet werden - Unternehmen oder Dienstleister?
Wenn ja, hätte dies negative Auswirkungen auf das Unternehmen oder den Dienstleister?
Von wem muss Schenkungssteuer gezahlt werden?
Sollte das Unternehmen von dem Part mit der Wellness lieber Abstand nehmen, aus welchem Grund?

Ich habe im Internet keine passende Antwort gefunden, daher wäre ich Euch dankbar, wenn mir einer das Thema Schenkung anhand dieses Beispiels erklären könnte.

Vielen lieben Dank :)

Recht-Einfach 03.06.2017 13:24

AW: Theoretische Frage zur Schenkung - kostenlose Dienstleistung
 
Hallo Wilhelma,

dieses Thema hat meiner Ansicht nach leider nicht viel mit dem Schenkungsrecht aus dem BGB zu tun.

Hier sind Steuergesetze, wie Umsatzsteuergesetz, Einkommensteuerrecht oder Körperschaftsteuerrecht relevant, da es sich um "unentgeltliche Wertabgaben" zwischen Unternehmern handelt.

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.


Freundliche Grüße, Recht-Einfach

wilhelma 03.06.2017 13:47

AW: Theoretische Frage zur Schenkung - kostenlose Dienstleistung
 
Okay, ich Danke Ihnen dennoch für Ihre Antwort :)


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