Schenkung vor 8 Jahren - jetzt Todesfall und Erbe?
Meine Mutter ist kürzlich verstorben. Vor 8 Jahren überwies sie mir ohne Vertrag etc. 58.000 Euro auf mein Konto, als Starthilfe zum Hausbau.
U.a. hatte sie ein Haus mit großem Grundstück und einiges an Bargeld. Die Erbengemeinschaft ist sich bis auf ein Mitglied einig gewesen. Dieser verlangt nun nach einer detailierten Aufstellung des Vermögens. Bin ich nun verpflichtet meine Schenkung anzugeben? - Zu dieser Schenkung vor 8 Jahren waren mündliche Bedingungen ausgehandelt worden, wie Pflege der Haustiere u.a. Was ist hierbei zu beachten? |
AW: Schenkung vor 8 Jahren - jetzt Todesfall und Erbe?
Hallo,
in Ihrem Fall kann ich nur empfehlen rechtlichen Beistand einzufordern, wie Sie am besten vorgehen sollten, da es am Ende um eine ganze Menge Geld gehen kann! Gemäß § 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht wären Sie meines Erachtens nach nämlcih zur Ausgleichung verpflichtet, sollte nichts anderes angeordnet worden sein. Unser Ratgeber bietet die Möglichkeit kostenlos und unverbindlich ein Angebot für die Behandlung Ihres Sachverhaltes einzuholen. Das könnten Sie bei Interesse hier tun: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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