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hanuga67 02.04.2020 17:30

Kleine Schenkung/Spende
 
Hey, ich habe folgende Frage: ich habe 2 Jahre vor dem Tod meines Vaters 2000€ von ihm als kleine Unterstützung bekommen, da ich sehr Krank war. Es gibt das Berliner Testament und ich möchte jetzt meinen Pflichtteil von meiner Mutter, die mit meinem Vater verheiratet war, haben. Müssen die 2000€ in die Erbmasse miteingerechnet werden und bekomme ich diesen Betrag von meinem Pflichtteil abgezogen? Beste Grüße Dietmar

Recht-Einfach 04.04.2020 08:56

AW: Kleine Schenkung/Spende
 
Hallo hanuga,

hierbei geht es meines Erachtens nach um die sogenannte Ausgleichung und Ausgleichungspflicht. In diesem Paragrafen ist die Ausgleichungspflicht geregelt:
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht

Diese besagt lediglich, dass
- Ausstattung und
- Zuschüsse in Verbindung mit Einkünften
auszugleichen sind.

Zitat:

Zitat von § 2050
(3) Andere Zuwendungen unter Lebenden sind zur Ausgleichung zu bringen, wenn der Erblasser bei der Zuwendung die Ausgleichung angeordnet hat.

Sollte diese Anordnung zu Lebzeiten gefehlt haben, dürften die EUR 2.000 m.E. nicht anzurechnen sein. Beurteilen sie selbst und teilen Sie mir gerne Ihre Meinung mit.

Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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