Kleine Schenkung/Spende
Hey, ich habe folgende Frage: ich habe 2 Jahre vor dem Tod meines Vaters 2000€ von ihm als kleine Unterstützung bekommen, da ich sehr Krank war. Es gibt das Berliner Testament und ich möchte jetzt meinen Pflichtteil von meiner Mutter, die mit meinem Vater verheiratet war, haben. Müssen die 2000€ in die Erbmasse miteingerechnet werden und bekomme ich diesen Betrag von meinem Pflichtteil abgezogen? Beste Grüße Dietmar
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AW: Kleine Schenkung/Spende
Hallo hanuga,
hierbei geht es meines Erachtens nach um die sogenannte Ausgleichung und Ausgleichungspflicht. In diesem Paragrafen ist die Ausgleichungspflicht geregelt: § 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht Diese besagt lediglich, dass - Ausstattung und - Zuschüsse in Verbindung mit Einkünften auszugleichen sind. Zitat:
Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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