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Schenkung Immobilie ohne Nutzungsrecht

Schenkung - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 07.12.2020, 08:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2020
Beiträge: 2
Standard Schenkung Immobilie ohne Nutzungsrecht

Hallo zusammen,

Konnte nirgends eine Antwort finden und hoffe nichts überlesen zu haben und doppelt zu fragen.

Wenn eine Immobilie (an die ehelichen Kinder) verschenkt wird, aber auf ein Nutzungsrecht oder jegliches Recht im Grundbuch etc. verzichtet wird - fangen dann die 10 Jahre Ablauf an? Vor allem wenn der Schenker weiterhin mit seiner Frau/Mutter der Ehekochen Kinder im Haus lebt?

Falls, trotz Verzicht der Rechte, aber weiterhin Nutzung da er weiterhin dort wohnen würde, die Frist nicht anfängt zu laufen: würde es helfen wenn er symbolisch eine kleine Miete zahlt?

Hintergrund: falls unserem Vater etwas passiert wollen wir (die ehelichen Kinder) verhindern, dass unsere Mutter ausziehen muss, falls die unehelichen Kinder Ansprüche erheben und wir nicht in der Lage sein sollten einen Kredit aufzunehmen um sie auszuzahlen. Nachher pochen sie auf einen Verkauf der Immobilie. Diese explodierenden Immobilienpreise machen ein klassisches Vorgehen für normale Menschen unmöglich in gewissen Regionen wie München. Das werden wir uns nicht leisten können.

Danke



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Geändert von Pauchrilu (07.12.2020 um 08:57 Uhr)
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  #2  
Alt 28.12.2020, 07:26
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schenkung Immobilie ohne Nutzungsrecht

Hallo und entschuldigen Sie die verspätete Antwort - ich hoffe, ich kann trotzdem noch helfen:

Grundlegend ist es so, dass die sogenannte 10-Jahres-Frist mit Übertragung des verschenkten Gegenstands beginnt zu laufen. Beim Thema Wohnrecht, bzw. Nutzungsrecht kann es jedoch zu Fallstricken kommen.

Lesen Sie dazu auch bitte auszugsweise dieses Urteil:
https://www.haufe.de/recht/familien-...20_378508.html

Kurzfassung: Sollten Vater/Mutter weiterhin "Herren im Haus" sein, kann der Pflichtteilsanspruch ggf. auch witerhin geltend gemacht, über die 10 Jahre hinaus. Sollte ein Wohnrecht nur für einen (kleinen) Teil des Hauses eingetragen werden, kann das den Sachverhalt schon heilen.

Vermutlich wäre auch eine Mietzahlung möglich, diese sollte aber vermutlich ortsüblich sein (oder 70% davon oder so), um unanfechtbar zu sein.

Beste Grüße, Erbecht Einfach
__________________

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  #3  
Alt 04.01.2021, 03:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2020
Beiträge: 2
Standard AW: Schenkung Immobilie ohne Nutzungsrecht

Danke für die Antwort. Miete hieße natürlich wieder Steuern und da die ortsübliche Miete schon gewaltig ist...

Sie sagen Wohnrecht für einen (kleinen) Teil könnte helfen... Was ist, wenn gar kein Wohnrecht eingetragen ist?

Wie würden denn die unendlichen Kinder nachweisen müssen bzw. meine Mutter etwas nachweisen müssen? Wir könnten behaupten beide haben bei uns im Haus gewohnt und das Elternhaus stand leer?!

Diese Immobilienblase und die offenen Hände des Staates machen den Menschen das Leben wirklich zur Hölle...
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  #4  
Alt 09.01.2021, 10:24
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schenkung Immobilie ohne Nutzungsrecht

Hallo,

zum Thema Miete: Steuern fallen natürlich nur auf einen Gewinn aus der Vermietung an. Von den (gekürzten) Mieteinnahmen wären hier noch alle Werbungskosten, Abschreibungen und evtl. Schuldzinsen abzuziehen.

Wohnrecht: Das Wohnrecht sichert Ihre Eltern ab, dass die Kinder es sich nach dem Versterben des ersten Elternteils doch noch anders überlegen. Außerdem sichert es auch in gewisser Weise vor dem Zugriff oder einer eventuellen Verwertung durch die unehelichen Kinder.

Gleichermaßen hebelt das Wohnrecht die 10 Jahresfrist aus, sollten Ihre Eltern das gesamte Haus bewohnen.

Nachweis: Mit dem behaupten falscher Tatsachen wäre ich in solchen Fällen sehr vorsichtig. Meines Erachtens wäre die vermietung an die Eltern noch der beste Weg, aber ich bin eben Laie.

Bei solch komplexen Fällen, bei denen es um eine Menge Geld geht, hilft es meist einen Anwalt für Erbrecht zu fragen. Wir bieten hier einen entsprechenden Vermittlungsservice:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Dort haben Sie die Möglichkeit Ihre Frage zustellen oder auf dieses Thema im Forum zu verweisen und erhalten ein Angebot für eine anwaltliche Antwort, welches Sie annehmen oder ablehnen können - Sie haben also kein Risiko.

Ich wünsche viel Erfolg und sende beste Grüße, Erbrecht Einfach
__________________

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