Annahme einer Schenkung, die von gleichberechtigten Erben zuvor abgelehnt wurde
Hallo , ich habe hier eine Frage:
Vor 2 Jahren erlitt unser Vater zwei Schlaganfälle und konnte nicht mehr in seinem Haus leben.
Dieses Haus war sehr verkommen, messiehaft, 2 Schrottautos auf dem Gelände sowie andere Umweltbelastungen. Inzwischen wurde das Haus sogar als nicht bewohnbar eingestuft. Anmeldungen 1. oder 2. Wohnsitz werden vom Einwohnermeldeamt zurückgewiesen.
Wir sind drei Geschwister. Ich befand mich auf einer Dienstreise, während meine beiden Brüder und mein Vater zu dritt als Familienrat beratschlagten, wer meinem Vater die Belastung des Hauses abnimmt, in Form einer Schenkung. Meine beiden Brüder hatten also die Möglichkeit, vor mir die Schenkung anzunehmen, sie wurden zuerst gefragt. Sie wollten jedoch nicht, und baten mich, das zu übernehmen. Mir wurde gesagt, es sei wahrscheinlich ein Minusgeschäft und man bekäme bei einem Verkauf höchstens den Gegenwert für den eigenen Arbeitseinsatz. Ich wurde gebeten, die Sache als Schenkung zu übernehmen. Ich habe inzwischen das meiste entsorgt. Das Haus und einige Schuppen sind so gut wie leer, die Altautos entsorgt. Unser Vater starb kürzlich, und jetzt will einer der Brüder beanspruchen, daß ich das Haus nach der Prozentregel an die Erbengemeinschaft zurückzugeben habe, da es eine Schenkung innerhalb von 10 Jahren sei. Hintergrund ist, daß ich die Immobilie zwischendurch über einen Makler zu einem stattlichen Preis zum Verkauf angeboten habe. Es haben allerdings alle potentiellen Käufer mit dem Hinweis, es sei eine Müllhalde, abgesagt. Nun meint dieser Bruder, er wolle sich das Grundstück selber herrichten. Zum Schenkungszeitpunkt vor 2 Jahren war er aber derjenige, der mich fragte, ob ich bereit sei, die Immobilie zu nehmen. Sie war ihm damals zu unattraktiv, um das selbst zu machen.
NB: Der andere Bruder ist auf meiner Seite.
Meine Frage ist: Da den Brüdern die Schenkung zuerst angeboten wurde und von ihnen ausgeschlagen wurde, da es unattraktiv schien, und ich die Schenkung angenommen habe, und mittlerweile durch eigene Arbeit leicht aufgewertet habe, wird es offenbar wieder attraktiv und jetzt soll ich sie in die Erbmasse zurückgeben müssen, abzüglich eigener Aufwendungen? Das kann doch nicht sein, oder? Die anderen wurden zum Schenkungszeitpunkt weder benachteiligt noch übergangen.
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