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Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung (Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe) |
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Anrechnung von Geburtstags- und Weihnachtsgeschenken im üblichen Rahmen?
Hallo Forum-Teilnehmer,
sind auch Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke an Kind 1 im üblichen Rahmen, also sagen wir mal im Wert von max. 100 €, als Schenkungen im Rahmen der Ermittlung des Pflichtteilanspruchs für Kind 2 anzurechnen? Ist zu berücksichtigen, dass es zwischen Kind 1 und Eltern GEGENSEITIG Geschenke in dieser Größenordnung gegeben hat? Hintergrund: Kind 2 will seit 14 Jahren nichts mehr mit den hoch betagten Eltern zu tun haben. Nach dem Tod des Vaters macht Kind 2 jetzt seine Pflichtteilansprüche geltend und fordert Informationen über Geschenke der Eltern an Kind 1. Danke für Euer Feedback und beste Grüße Pasche |
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#2
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AW: Anrechnung von Geburtstags- und Weihnachtsgeschenken im üblichen Rahmen?
Hallo,
ich habe in diesem Zusammenhang noch nichts gehört, muss aber auch gestehen, dass ich bisher keine Anfrage zu solchen "Kleinbeträgen" hatte. Daher rate ich Ihnen einmal unsere Anwaltshotline für Erbrecht zu kontaktieren. Diese Frage müsste aus dem Stehgreif beantwortet werden können und somit sind die Kosten für Sie für einen anwaltlichen Rat sehr gering: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt Vielleicht informieren Sie sich vorab auch noch einmal hier zum Thema Anrechnung der Schenkung: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
anrechnung, geburtstagsgeschenke, schenkung, weihnachtsgeschenke |
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