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Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung (Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe) |
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#1
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Bis Ende 2009 galt, dass alle Geschenke, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers erfolgten, in voller Höhe dem Nachlass zugeschlagen werden. Ab dem 1.1.2010 erfolgt eine Abschmelzung des zu versteuernden Schenkungsbetrages, wenn ich es richtig verstanden habe.. Mit jedem Jahr, das seit der Schenkung vergeht, reduziert sich der Wert, der angerechnet werden muss, um zehn Prozent.
Jetzt folgender Fall: meine Mutter ist Anfang 2010 verstorben und hatte mir im Jahr 2006 eine Schenkung gemacht. Welche Regelung greift nun? Muss ich die Schenkung zu 100% versteuern oder komme ich in den Genuss der Abschmelzung? (Hintergrund: wir sind immer noch im Streit mit dem FA über die Erbschaft...) Gruss -martin |
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#2
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Hallo,
nach meiner Information gilt das neue Erbrecht für alle Todesfälle ab dem 01.01.2010. Somit sollte die jährliche Abschmelzung bei Ihnen Anwendung finden. Erbrecht Einfach
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#3
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Vielen Dank für die Antwort. Das hiesse dann, dass die neue Regelung der Abschmelzung auch rückwirkend gilt, und ob ich habe noch Zweifel ob dies so ist.
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#4
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Halten Sie uns doch einmal auf dem Laufenden, ob das Finanzamt die Schenkung mit Abschmuelzung akzeptiert.
Erbrecht Einfach
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#5
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Hier ist die offizielle Antwort eines Steuerberaters:
>>> Die von Ihnen beschreibende Regelung über die Abschmelzung ist eine rein erbrechtliche Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch. Diese Vorschrift betrifft einen Pflichtteilergänzungsanspruch (§ 2325 BGB). Das Erbschaftsteuergesetzt kennt eine solche Vorschrift nicht. Nach dem Erbschaftsteuergesetz sind alle frühere Erwerbe z.B. in Form von Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre zu berücksichtigen. In Ihrem Fall bedeutet das vom Grundsatz, dass die Schenkung aufgrund des damaligen Freibetrags von steuerfrei war. Im Rahmen des Erbfalls werden jedoch jetzt alle Vorerwerbe der letzten zehn Jahre zusammengezogen. >>> |
#6
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Also im Klartext:
Erbrechtlich wirkt sich die Abschmelzung aus (innerhalb des Pflichtteilergänzungsanspruchs), steuerrechtlich ist sie irrelevant? Das würde im Nachhinein auch Sinn machen, da für Schenkungen ja auch eine Schenkungssteuererklärung abzugeben ist, sobald die Freibeträge überschritten werden. Erbrecht Einfach
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Stichworte |
abschmelzung, erbschaft, schenkung |
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