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Pflichtteil nach Schenkung und ausgeschlagenem Erbe

Schenkung - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 05.07.2016, 19:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2016
Beiträge: 1
Standard Pflichtteil nach Schenkung und ausgeschlagenem Erbe

Hallo,

ich versuche mich Kurz zu fassen:
3 Erben (Kinder) ein Erbe hat einen Vormund
Der Erblasser hat 2 Jahre vor seinem Tod einen Schenkung an 2 Erben (die ohne Vormund) gemacht. Der Vormund hat bei Gericht das Erbe abgelehnt, er hat somit keine Beerdigung oder andere Kosten getragen.

Nun will der Vormund nach ca. 6 Monaten den Pflichtteil des Erblassers von der Schenkung. Nach meinem Verständnis hat er darauf doch durch das ausschlagen der Erbschaft verzichtet!?

Schön wenn jemand eine Idee hat oder einen ähnlichen Fall, Danke.



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  #2  
Alt 12.07.2016, 08:40
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Pflichtteil nach Schenkung und ausgeschlagenem Erbe

Hallo,

das ist kurz und knapp zu beantworten, denn: Wer sein Erbe ausschlägt, verliert auch den Anspruch auf den Pflichtteil!

Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
erbschaft, pflichtteil, schenkung

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