Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Schenkung

Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung
(Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe)

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Recht auf gesetzlichen Erbteil bei Schenkung?

Schenkung - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.02.2016, 19:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2016
Beiträge: 2
Standard Recht auf gesetzlichen Erbteil bei Schenkung?

Guten Abend, mir geht zur Zeit die Frage durch den Kopf, ob ich meinen Sohn noch enterben kann, oder ob das jetzt nicht mehr möglich ist.

Mein Sohn bekam vor einigen Jahren eine Wohnung per notariellem Schenkungsvertrag. In diesem Vertrag wurde vereinbart : Ein Erbverzicht des Beschenkten soll hiermit nicht erklärt werden

Mein Sohn wird immer aufmüpfiger und behauptet mir gegenüber, dass ich ihn nicht mehr enterben könnte.

Ob das nun so ist, werde ich zu einem späteren Zeitpunkt vom Notar erfahren, also wenn ich das notarielle Testament machen lassen.

Momentan denke ich des Öfteren an Enterbung. Ist es noch möglich oder freut sich der aufmüpfige Sohn zurecht?

Danke und Gruß



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 22.02.2016, 08:35
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Recht auf gesetzlichen Erbteil bei Schenkung?

Hallo,

enterben ist immer möglich. Es reicht dies im Testament zu formulieren oder den Sohn schlichtweg nicht zu erwähnen!

Es ist grundlegend jedoch so, dass Sie auf bereits Verschenktes keinen Anspruch mehr haben (was Ihnen sicherlich auch klar ist).

Und Ihr Sohn wird auch nicht komplett leer ausgehen! Begründung:
Er hat immer Anspruch auf seinen Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Mehr dazu können Sie in unserem Erbrecht Ratgeber nachlesen:
Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Erbrecht Ratgeber


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 22.02.2016, 09:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2016
Beiträge: 2
Standard AW: Recht auf gesetzlichen Erbteil bei Schenkung?

Zitat:
Zitat von Recht-Einfach Beitrag anzeigen
Hallo,

enterben ist immer möglich. Es reicht dies im Testament zu formulieren oder den Sohn schlichtweg nicht zu erwähnen!

Es ist grundlegend jedoch so, dass Sie auf bereits Verschenktes keinen Anspruch mehr haben (was Ihnen sicherlich auch klar ist).

Und Ihr Sohn wird auch nicht komplett leer ausgehen! Begründung:
Er hat immer Anspruch auf seinen Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Mehr dazu können Sie in unserem Erbrecht Ratgeber nachlesen:
Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Erbrecht Ratgeber


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach

Moin und danke.

Naja, da ich mit meinem Sohn vereinbart habe , dass ein ERBVERZICHT des Beschenkten nicht erklärt werden soll, werde ich meinen Sohn letztendlich doch nicht enterben, weil Vertrag ist eben Vertrag. An einen Vertrag muss man sich schon halten, selbst wenn der Sohn die Enterbung verdienen würde.
Man kann nicht einfach einen Vertrag machen und den Vertrag dann brechen, bzw. durch Testament aufheben. Dazu kommt ja dann , dass der Vertrag vor einem Notar beurkundet worden ist und beide Vertragsparteien mit anwesend waren. Also ist es ja nicht irgendein Vertrag, sondern ein notariell beurkundeter Vertrag. Naja man sollte halt schon wissen was man in den Vertrag einbringt , bevor man dann zum Notar geht.
Meines Wissens gelten bei solch einem Vertrag, der im Wege der vorweggenommenen Erbfolge / Schenkungsvertrag abgeschlossen worden ist auch die gleichen Vorschriften wie für einen Erbvertrag. Der Vertrag wurde ausserdem mit einer Auflage verbunden. Kann sein , dass für diesen Vertrag folgender Paragraph Gültigkeit hat: § 2291 BGB - Aufhebung durch Testament.
Der Sohn würde es mir wohl sehr übel nehmen, wenn ich ihn enterben würde, weil wir im Vertrag eben was anderes vereinbart haben, nämlich, dass mein Sohn auf das gesetzliche Erbrecht nicht verzichten braucht.
Ich glaube nicht , das ich das einfach per Testament aufheben könnte. Folglich müsste ich es mit einem Erbverzichtsvertrag aufheben, also Aufhebung durch Zustimmung des Sohnes, eben so wie es der Paragraph - 2291 Aufhebung durch Testament - regelt. Wie genau die Rechtslage jetzt wirklich ist, da werde ich ggf. noch einen Anwalt aufsuchen. Es eilt allerdings nicht und weil ich nun mal den Vertrag so anfertigen liess, werde ich den Sohn höchstwahrscheinlich doch nicht enterben, falls das überhaupt möglich ist.

Mfg
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 25.02.2016, 14:31
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Recht auf gesetzlichen Erbteil bei Schenkung?

Hallo,

ich sehe das ähnlich. Ohne Zustimmnung des Sohnes und / oder Beratung durch einen Rechtsanwalt wird es sehr schwer den Vertrag aufzuheben.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Schenkung

Stichworte
enterben, erbverzicht, pflichhteil, schenkung, testament


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Schenkung auf Erbteil der Mutter anrechenbar? Doolittle Schenkung 4 11.12.2015 07:30
Gesetzlicher Erbteil bei Gütergemeinschaft Mrs Chuck Norris Erbschaft und Erbe 1 16.03.2015 09:59
Recht auf Pflichtteil bei Schenkung? lisa.simpson Schenkung 1 03.03.2015 08:53
Meinen Erbteil an meine Tochter übergeben Fairline Erbschaft und Erbe 1 01.10.2014 17:41
Erbteil ist nur geringwertig Carla01 Erbschaft und Erbe 3 27.11.2013 14:19


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:49 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Schenkung
Recht auf gesetzlichen Erbteil bei Schenkung?