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Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung (Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe) |
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#1
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Mein Vater möchte meiner Tochter, d.h. seiner Enkelin das halbe Haus schenken, damit es "später weniger Streit gibt" und der Erwerb nur der 2. Hälfte für Sie leichter finanzierbar ist.
Dieses halbe Haus soll im Erbfall auf mein Erbe angerechnet werden, obwohl ich ja nie über dieses Erbe verfügen kann, da die Hälfte direkt an meine Tochter geht. Ich habe zwei Brüder. Im Erbfall gib es also drei erbberechtigte Kinder. Angenommen, das Haus ist 1 Million € wert. Im Erbfall würde dann jeder Erbteil mit einem Drittel, also ca 333.000€ berechnet. Das halbe Haus ist aber 500.000€ wert. Müsste ich dann 166.000€, also die Differenz zwischen den mir zustehenden 333.000€ und dem Wert der Schenkung an meine Tochter (500.000€) an meine Brüder bezahlen, obwohl ich nie etwas geerbt habe? Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
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#2
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Hallo, leider kann ich den Fall nicht ordentlich nachvollziehen.
Wenn das halbe Haus zu Lebzeiten der Enkelin geschenkt wird, ist ja nur noch die andere Häfte zu vererben. Somit beträgt der restliche Wert 500.000 EUR, der auf Sie und Ihre beiden Geschwister aufzuteilen wäre. Und dies auch nur unter der Voraussetzung, dass keines der Kinder des Erblassers seinen Pflichtteilergänzungsanspruch geltend macht und eine Anrechnung der Schenkung auf das Erbe fordert. Des Weiteren wäre zu bedenken, dass Enkel nur einen Freibetrag i.H.v. 200.000 Euro haben... Ohne eine genaue Erläuterung der geplanten Vorgehensweise (Schritt für Schritt) und den Formulierungen im Testament ist eine Beurteilung Ihres Falles leider sehr schwierig. Mit freundlichen Grüßen, Erbrecht Einfach
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#3
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Wie erwähnt gibt es kein Testament, sondern nur einen Schenkungsvertrag. Die Frage ist deutlich: Wird die Schenkung an meine Tochter auf meinen Erbteil angerechnet oder nicht?
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#4
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Es wirkt leider so, als möchten Sie absichtlich nicht verstehen, worunm es geht, damit die kostenpflichtie Beratung in Anspruch genommen werden muss.
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#5
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Also langsam wird es mir mit Ihnen zu bunt!
Ich habe Sie oben gebeten Ihren Sachverhalt deutlicher zu schildern! Wenn Sie darauf keine Lust haben, habe ich auch keine Lust zu versuchen Ihnen zu helfen! Und dieses ständige: "Sie wollen mir ja nur was verkaufen" geht mir auf den Keks! Das haben Sie mir nämlich auch schon per E-Mail unterstellt, als Sie meinten unser Forum wäre garnicht kostenlos und Betrug! Wenn Sie in diesem Forum mal ein paar Themen von anderen Benutzern gelesen hätten, ob Erbrecht oder Mietrecht, dann hätten Sie gesehen, dass man hier durchaus ein paar gute Hinweise für den eigenen Sachverhalt bekommen kann - zumindest, wenn man sich ordentlich benimmt! Sie fordern eine Beratung! Dies ist nicht Aufgabe eines Forums, sondern eines Anwalts! Es ist sogar gesetzlich untersagt, dass ein kostenloses Forum beratend Tätig wird, weshalb wir hier auch nur den Meinungsaustausch für interessierte User anbieten! Aber Sie lesen sowieso wieder nur die Hälfte von dem, was ich geschrieben habe, weshalb ich mir weitere Worte spare ... Das Thema schließe ich an dieser Stelle und Ihr Benutzerkonto wird (wie auf Ihren Wunsch hin) in Kürze gelöscht! Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
enkel, erbteil, mutter, schenkung |
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