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Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung (Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe) |
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Die seit 1999 verwitwete Erblasserin hat drei verheiratete Kinder. Ein Kind ist im Jahre 2010 gestorben und hinterlässt selbst zwei Kinder. 2013 verkauft sie ihr Haus für 115.000 €. Mit Maklerabzügen und notwendigen Gebühren bleiben ca. 112.500 € übrig. 90.000 € werden wie folgt verschenkt:
30.000 € an Kind 1, 10.000 € an dessen Ehepartner 30.000 € an Kind 2, 10.000 € an dessen Ehepartner jeweils 5.000 € an die beiden Kinder des Verstorbenen Der Rest (22.500 €) wird von der Erblasserin selbst einbehalten. Weiteres Vermögen besteht nicht. Zwei Jahre später stirbt die Erblasserin. Der Rest der 22.500 € wird als Erbfall zwischen Kind 1, Kind 2 und den beiden Kindern des Verstorbenen gedrittelt. Die beiden Kinder des Verstorbenen stellen nun auch Anspruch auf die Schenkung von 90.000 €, von denen nur 10.000 € insgesamt innerhalb der Schenkung ausgezahlt wurden. Nach meiner Rechnung würde dies bedeuten: 90.000 € - 20% / 3 – 10.000 € = 14.000 €. (jeweils 7.000 € Anspruch für die Erbfolger). Nun stellt sich die Frage: Ist diese Berechnung korrekt? Welche Rolle spielen die 2x ausgezahlten 10.000 € an die Ehepartner der beiden noch lebenden Kinder? Sind diese aus der evtl. Anspruchssumme herauszunehmen, so dass nunmehr über 70.000 € verhandelt werden muss (entspricht 23.333 € - 20% - 10.000 € = 8.666 €)? Sind die beiden Kinder des Verstorbenen überhaupt als vollwertige Erben zu werten? |
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