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Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung (Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe) |
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#1
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Hallo,
wir haben folgenden Fall: Es geht um ein Grundstück mit Wohnhaus, zur Hälfte bewohnbar, andere Seite wollten wir uns jetzt eigentlich ausbauen. Eigentümer ist der Vater meines Freundes zu 100%. Seine Ehefrau gibt es noch und eben meinen Freund seine Schwester, die im Ausland lebt. Bisher war die Absprache so, dass die Schwester auf ihren Anteil am Haus+Grundstück verzichtet, da sich mein Freund die ganze Zeit um die Eltern kümmert und wir hier alles um- und ausbauen und den bestehenden Teil deutlich modernisieren wollen (Stand des Hauses: 70er Jahre, seitdem nichts gemacht). Das ganze sollte über einen Notar dann festgehalten werden. Jetzt fängt die Schwester an, dass sie ihren Anspruch doch nicht so einfach abgeben möchte sondern ausgezahlt werden möchte. Weitere Details lasse ich an der Stelle mal weg, ich möchte nur noch kurz erwähnen, dass es auch von den Eltern gewollt ist, dass wir das Haus bekommen, also mein Freund. Wir sind jetzt am überlegen, wie die Schwester umgangen werden kann, denn sie würde am liebsten ihre Eltern aus dem Haus schmeißen, damit es verkauft werden kann und sie Kohle bekommt. Allerdings ist das Haus so abgewohnt und man kann schon fast vn baufällig sprechen, dass da kein großer Wert da ist. Wenn ich soweit richtig gelesen habe, ist Schenkung keine gute Option, da mein Freund seine Schwester dann später auszahlen müsste? Sehe ich das richtig? Allerdings habe ich was entdeckt, wo es hieß, dass es möglich ist, testamentarisch diesen Ausgleich auszuschließen durch den Erblasser? Oder habe ich das falsch verstanden? Vielleicht hat ja jemand einen Tipp, in welche Richtung ich mich weiter schlau machen könnte. Danke auf jeden Fall schon mal. |
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#2
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Hallo,
bitte lesen Sie einmal hier: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber Insbsondere der letzte Absatz zum Thema Ausgleichspflicht dürfte für Sie relevant sein, da der Erblasser diese testamentarisch ausschließen kann. Ähnliches finden Sie auch nochmal in diesem Paragraphen des BGB: § 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht Auch hier ist formuliert, dass der Erblasser etwas anderes anordnen kann. Meine Empfehlung: Lassen sie sich von einem Notar nochmalig bei Schenkung, bzw. anteiliger Übertragung des Grundstücks / Wohnhaus beraten. Erbrecht Einfach
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Stichworte |
ausgleichspflicht, geschwister, grundstück, haus, notar, schenkung |
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