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Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung (Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe) |
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#1
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Als Teil einer Erbengemeinschaft erhielt ich 1/3 der Hälfte des elterlichen Grundstückes. 1/3 erhielt mein Bruder, das 3. Drittel teilen sich zu gleichen Teilen die 3 Kinder meines dritten Bruders. In einem notariellen Vertrag wollen die Miterben ihren Anteil auf mich übertragen (schenken). Der Wert des gesamten Erbes beläuft sich auf 75T €. So dass ich dann von meinem Bruder 25 T €, von meinen drei Nichten jeweils ca. 8.300 € geschenkt bekommen würde. Muss ich dann Schenkungssteuer nur für die 5.000 €, die den Freibetrag der Schenkung meines Bruders übersteigen, bezahlen, oder für die gesamte Summe?
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#2
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Ich sage dir mal, was mein Informationsstand ist - das ersetzt wie immer keine Rechtsberatung.
Wenn alle verzichten bist du der, welcher alles bekommt. Das bekommst du dann als Erbe von deinen Eltern. Den Schritt der Schenkung könnt ihr euch sparen; zumal Schenkungen noch 10 Jahre lang Probleme aufwerfen können. Die 75.000€ liegen dann innerhalb des Freibetrages. |
#3
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Danke für die Antwort.
Allerdings handelt es sich nicht um einen Erbeverzicht. Die anderen Miterben haben das Erbe angetreten, und im Grundbuch stehen wir jetzt erst mal als Erbgemeinschaft. Jetzt geht es um die Auseinandersetzung derselben unter oben erwähnten Prämissen. |
#4
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Und wo ist jetzt das Problem?
Ihr macht halt einen Erbauseinandersetzungsvertrag, bei dem im Ergebnis nur du was bekommst. Das Wort Schenkung muss da nicht vorkommen. Eine Schenkung kann auch problematisch werden, da in bestimmten Fällen z.B. Sozialämter Schenkungen zurückfordern können. Wegen der dann notwendigen Änderung des Grundbuches muss der Vertrag wohl notariell beglaubigt werden. Da kann man aber vorher mal den Rechtspfleger beim Grundbuchamt befragen. Alternativ können während der Erbauseinandersetzung auch die anderen Erben alle aus der Erbengemeinschaft auscheiden (Abschichtung). Das geht in der Regel schuldrechtlich - wegen des Grundstücks vermutlich aber auch wieder nur mit Notar. Die Abschichtung hat für die anderen Erben den Vorteil, dass sie sich von allen Pflichten freistellen lassen können und sofort nichts mehr mit dem Erbfall zu tun haben. Geändert von Skyscraper (11.02.2018 um 18:09 Uhr) |
#5
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Danke erstmal,
Und du meinst, wenn mein Bruder seinen Erbanteil an dem Grundstück in einem Erbauseinandersetzungsvertrag auf mich überträgt - das sind ja immerhin dann 25.ooo - muss ich für die über der Freigrenze liegenden 5.000 € keine Schenkungssteuer bezahlen? |
#6
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Wie letzendlich das Finanzamt entscheidet steht immer in den Sternen.
Das ist hier ja auch keine Rechtsberatung. Man macht ihm Rahmen der Erbauseindandersetzung einer Vertrag. In dem steht Erbe 1 bekommt x und Erbe 2 bekommt y und Erbe 3 bekommt z. Da steht dann nichts von schenken oder übertragen. Erbe 1 bis 3 bekommen etwas vom Erblasser - das kann auch schon mal nur die Kaffeetasse sein. |
#7
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das bringt der Diskussion zwar nichts aber ich mag diese Fälle aus dem echten Leben. Das ist sehr interessant.
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Stichworte |
erbengemeinschaft, erbvertrag, freibetrag, grundstück, schenkung |
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Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
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