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Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung (Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe) |
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#1
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Guten Tag liebe Community,
mein Partner steht kurz vor der Unterzeichnung eines Schenkungsvertrages eines bebauten Grundstücks von seinem Vater - wir hoffen hierbei um euren Rat. Folgender Sachverhalt. Wir leben seit 9 Jahren mietfrei in einer Wohnung eines Zweifamilienhauses aus dem Jahre 1969, welches dem Vater meines Mannes gehört. Als wir damals eingezogen sind - haben wir es uns auf unsere Kosten wohnlich gemacht. Die zweite Wohnung wird nun auf absehbare Zeit frei und es steht eine größere Sanierung des Hauses an. Mein Mann soll die Immobilie samt Grundstück (aktueller Wert ca 80.000 - 100.000 EUR) von seinem Vater geschenkt bekommen. Wir möchten das Haus dann zum Einfamilienhaus umbauen und mit unseren beiden kleinen Kindern bewohnen. Sobald die Eigentümerverhältnisse geregelt sind und die zweite Wohnung nicht mehr bewohnt ist, werden wir mit der umfangreichen Sanierung der Immobilie (Innenumbau, Außenanlagen, Fenster, Isolierung, Dach und Außenfasade) beginnen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 250.000 EUR. Jetzt zu meiner Frage: Da der Mann die Immobilie alleinig geschenkt bekommt, gehört mir als Frau ja nichts. Für die Sanierung wird allerdings dass aktuelle Vermögen aus der Ehe (ca. 100.000 EUR) verwendet und ein Darlehen über 150.000 EUR aufgenommen. Sowohl der Darlehensvertrag als auch die Grundschuld würden, da wir ja im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, auf beide Ehepartner laufen. Die Konstellation ist für mich irgendwie blöd. Mir gehört nichts - aber unser angespartes Geld wird verwendet und die Hälfte der Schulden trage ich mit. Und gesetzt den Fall mit meinem Mann wäre vor mir etwas - hier würde das Haus zwischen mir und meinen beiden Söhnen aufgeteilt werden. Im schlimmsten Fall - die Söhne sind in nem flegelhaften Alter - sie fordern Ihren Anteil (welcher in Bar ja möglicherweise nicht vorhanden wäre) und ich müsste das Haus verkaufen - furchtbar. Vielleicht hat hier jemand Erfahrung wie man so etwas am Besten regeln könnte, dass es sowohl für mich als auch für die Schwiegereltern - die auf keinen Fall wollen, dass das Haus eines Tages verkauft wird - fair ist. Der Notar hat meinen Mann bereits über gestalterische Möglichkeiten für den Vertrag aufgeklärt - allerdings waren dies nur Vorteile für den Schwiegervater - aber für mich nicht unbedingt gute Optionen. Vielen Dank vorab |
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#2
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Hallo Tanja,
der einfachste Weg (der auf Grund der hohen Freibeträge auch steuerfrei sein sollte) wäre die anteilige Schenkung der Immobilie an Sie (zu 50%) nachdem sie an Ihren Mann übertragen wurde. Si werden als Folge mit in das Grundbuch aufgenommen und die Immobilie gehört dann auch offiziell Ihnen beiden. So sollte es dann fair gestaltet sein, wenn man bedenkt, dass Sie Ihr Geld mit einbringen und auch für die Darlehensverbindlichkeiten mithaften. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
immobilie, schenkung, zugewinngemeinschaft |
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