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Schenkung an Kind

Schenkung - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 01.10.2013, 08:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2013
Beiträge: 1
Standard Schenkung an Kind

Liebe Forumsteilnehmer,

Person A will ihrem Kind (Kleinkind) eine Sammlung (z.B. Münzen) in Wert von unter 50000,-€ schenken. Wie macht die Person A dies richtig?

Ist es dann möglich im Namen des Kindes die Sammlung zu verändern/erweitern (kaufen/verkaufen/umtauschen)?
Was muss man dabei beachten?

Bei der Erweiterung der Sammlung bzw. beim Tausch (oder aber Verkauf von doppelten Münzen) kann es u.U. zu steuerpflichtigen sonstigen Einkünften führen. Wenn die Sammlung jedoch rechtlich dem Kind gehört, darf der Grundfreibetrag des Kindes von ca. 8.000 € genutzt werden.

Daher die Frage, wie überführt man die Sammlung an das Kind richtig? Muss ein Schenkungsvertrag ausgefüllt werden? muss dieser notariell beglaubigt werden o. ä?



Danke im Voraus!



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  #2  
Alt 08.10.2013, 14:13
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schenkung an Kind

Hallo,

leider sind Ihre Fragen eher einkommensteuersteuerlicher, denn erbrechtlicher Natur.

Zu den Fragen aus dem Erbrecht:
Eine Schenkung muss nicht notariell beglaubigt werden. Sie kann auch mündlich erfolgen, die Schriftform ist jedoch immer zu empfehlen, wirken sich Schenkungen ja auch mit abschmelzendem Anteil 10 Jahre auf eine Erbschaft aus.

In diesem Fall ist der Beschenkte jedoch nicht geschäftsfähig, was die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters notwendig macht!


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