|
Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung (Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe) |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Schenkung ohne Anrechmung auf Pflichtteil - dennoch Ausgleichspflicht?
Hallo,
meine verwitwete Oma hat vor 2 Jahren 2 Immobilien verschenkt den mitbewohnten Hof an meine Mutter, eine andere Wohnung an meine Tante. Wertverhältnis Hof/Wohnung 2:1. Im Vertrag steht bei meiner Mutter ausdrücklich, dass auf eine Anrechnung auf den Pflichtteil verzichtet wird. Bei meiner Tante im Bezug auf die Wohnung nichts (weder anrechnen, noch nicht anrechnen). Meine Mutter und die Tante mit der Wohnung müssen der Tante die "nichts" bekommen hat Ausgleichsgelder zahlen. Außerdem muss meine Mutter Wárt und Pflege übernehmen. Eine spätere Ausgleichspflicht etc. ist nicht erwähnt Alle sind sich aktuell darüber einig, dass im Erbfall die Immobilien hinsichtlich Ausgleichsverpflichtungen etc. nicht mehr berücksichtigt werden sollen, da ja bereits bei der Schenkung alle 3 Schwestern gleichgestellt wurden. Anders gesagt soll später nur noch der Nachlass Berücksichtigung finden. Frage: Ist das rechtlich so auch tatsächlich sicher? Wie verhält es sich hier mit dem Pflichtteilergänzungsanspruch? Unsere Sorge ist, dass eine Schwester später ihre Meinung noch ändern könnte und meine Mutter Ausgleichsgelder zahlen muss. Danke schonmal! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Marialer (10.03.2016 um 11:09 Uhr) |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
AW: Schenkung ohne Anrechmung auf Pflichtteil - dennoch Ausgleichspflicht?
Hallo, wo kein Kläger. da kein Beklagter.
Ob vertraglich alles ordnungsgemäß geregelt ist, kann ein Forum leider nicht beurteilen, aber eine Pflicht zur Ausgleichung sehe ich hier nicht. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, was die dritte Schwester an Ausgleichsgeldern erhalten hat. Eine Anrechnung findet ja nur statt, sollte die Schenkung das Vermögen so mindern, dass der Pflichtteil unterschritten wird. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. Bei 3 Kindern: 33% x 1/2 = 16,67% Vielleicht konnte ich ein wenig weiterhelfen. Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#3
|
|||
|
|||
AW: Schenkung ohne Anrechmung auf Pflichtteil - dennoch Ausgleichspflicht?
ja danke schonmal!
so ganz hab ich die Zusammenhänge wie mir scheint aber noch nicht verstanden anders gefragt: was muss gegeben sein, damit die verschenkten Immobilien im Erbfall nicht mehr berücksichtigt und der Erbmasse zugerechnet werden? Pflichtteil 1/6 ist mir bekannt- nur: wenn die Geschenke nicht auf den Pflichtteil angerechnet werden, dann berechnet sich doch der Pflichtteil nur noch aus dem Nachlass, der in unserem Fall ein Geldbetrag X sein wird... oder denke ich hier falsch? |
#4
|
||||
|
||||
AW: Schenkung ohne Anrechmung auf Pflichtteil - dennoch Ausgleichspflicht?
Das ist leider ohne die vertraglichen Regelungen zu kennen nicht zu beantworten und übersteigt möglicherweise auch die Kompetenzen einen kostenlosen Forums.
Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
Stichworte |
anrechnung, ausgleichspflicht, pflichtteilergänzungsanspruch, schenkung |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Pflichtteil eines unehelichen Kindes durch Schenkung mindern | blueeye | Erbrecht allgemein | 1 | 23.06.2015 16:12 |
Wird Schenkung meinen Pflichtteil mindern? | DNa1904 | Schenkung | 1 | 24.04.2015 11:23 |
Recht auf Pflichtteil bei Schenkung? | lisa.simpson | Schenkung | 1 | 03.03.2015 08:53 |
Pflichtteil nach 30 Jahren ohne Kontakt und Berücksichtigung von Schenkungen | sellima | Erbschaft und Erbe | 1 | 13.02.2015 11:18 |
Schenkung Haus an Bruder - Besteht eine Ausgleichspflicht? | gruebchen79 | Schenkung | 1 | 20.05.2014 10:23 |