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Schenkung ohne Anrechmung auf Pflichtteil - dennoch Ausgleichspflicht?

Schenkung - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 10.03.2016, 11:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2016
Beiträge: 2
Standard Schenkung ohne Anrechmung auf Pflichtteil - dennoch Ausgleichspflicht?

Hallo,

meine verwitwete Oma hat vor 2 Jahren 2 Immobilien verschenkt
den mitbewohnten Hof an meine Mutter, eine andere Wohnung an meine Tante. Wertverhältnis Hof/Wohnung 2:1. Im Vertrag steht bei meiner Mutter ausdrücklich, dass auf eine Anrechnung auf den Pflichtteil verzichtet wird. Bei meiner Tante im Bezug auf die Wohnung nichts (weder anrechnen, noch nicht anrechnen). Meine Mutter und die Tante mit der Wohnung müssen der Tante die "nichts" bekommen hat Ausgleichsgelder zahlen. Außerdem muss meine Mutter Wárt und Pflege übernehmen. Eine spätere Ausgleichspflicht etc. ist nicht erwähnt
Alle sind sich aktuell darüber einig, dass im Erbfall die Immobilien hinsichtlich Ausgleichsverpflichtungen etc. nicht mehr berücksichtigt werden sollen, da ja bereits bei der Schenkung alle 3 Schwestern gleichgestellt wurden.
Anders gesagt soll später nur noch der Nachlass Berücksichtigung finden.

Frage: Ist das rechtlich so auch tatsächlich sicher? Wie verhält es sich hier mit dem Pflichtteilergänzungsanspruch?
Unsere Sorge ist, dass eine Schwester später ihre Meinung noch ändern könnte und meine Mutter Ausgleichsgelder zahlen muss.

Danke schonmal!



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Geändert von Marialer (10.03.2016 um 11:09 Uhr)
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  #2  
Alt 10.03.2016, 14:25
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schenkung ohne Anrechmung auf Pflichtteil - dennoch Ausgleichspflicht?

Hallo, wo kein Kläger. da kein Beklagter.

Ob vertraglich alles ordnungsgemäß geregelt ist, kann ein Forum leider nicht beurteilen, aber eine Pflicht zur Ausgleichung sehe ich hier nicht.

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, was die dritte Schwester an Ausgleichsgeldern erhalten hat. Eine Anrechnung findet ja nur statt, sollte die Schenkung das Vermögen so mindern, dass der Pflichtteil unterschritten wird.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil.
Bei 3 Kindern: 33% x 1/2 = 16,67%

Vielleicht konnte ich ein wenig weiterhelfen.


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  #3  
Alt 10.03.2016, 15:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2016
Beiträge: 2
Standard AW: Schenkung ohne Anrechmung auf Pflichtteil - dennoch Ausgleichspflicht?

ja danke schonmal!
so ganz hab ich die Zusammenhänge wie mir scheint aber noch nicht verstanden
anders gefragt: was muss gegeben sein, damit die verschenkten Immobilien im Erbfall nicht mehr berücksichtigt und der Erbmasse zugerechnet werden?

Pflichtteil 1/6 ist mir bekannt- nur: wenn die Geschenke nicht auf den Pflichtteil angerechnet werden, dann berechnet sich doch der Pflichtteil nur noch aus dem Nachlass, der in unserem Fall ein Geldbetrag X sein wird...
oder denke ich hier falsch?
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  #4  
Alt 11.03.2016, 08:14
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schenkung ohne Anrechmung auf Pflichtteil - dennoch Ausgleichspflicht?

Das ist leider ohne die vertraglichen Regelungen zu kennen nicht zu beantworten und übersteigt möglicherweise auch die Kompetenzen einen kostenlosen Forums.


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  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Schenkung

Stichworte
anrechnung, ausgleichspflicht, pflichtteilergänzungsanspruch, schenkung


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