|
Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung (Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe) |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Schenkung ohne Nachteile für die Erbengemeinschaft nach 10 Jahren
Hallo liebe Forummitglieder,
wäre toll, wenn ihr mit mir über den folgenden Sachverhalt diskutieren und Empfehlungen geben könntet. Da ich mir mit meinem Mann zusammen ein Haus bauen möchte, fragte ich meine Mutter, ob sie uns 50.000Euro dafür leihen würde. Sie stimmte sofort zu. Als es jetzt um die Formalitäten ging kam raus, dass sie nie damit gerechnet hat, dass wir das Geld wieder zurückzahlen werden. Damit befinden wir uns bei einer SCHENKUNG. Nun sind wir 4 Geschwister, die durch das Berliner Testament unserer Eltern als Schlusserben gleichberechtigt vorgesehen sind. Mein Vater ist bereits verstorben. 1. Jetzt möchte ich mit meiner Mutter vertraglich die Schenkung regeln, möchte aber natürlich in keiner Weise, dass meine Geschwister dadurch später beim Erbe einen Nachteil haben. 2. Auch möchten wir gerne regeln, dass wenn der unwahrscheinliche Fall passieren würde und meine Mutter käme in finanzielle Notlage, natürlich erst ich die 50.000Euro abstottern würde, bevor meine Geschwister zahlen müssten (z.B. für ein Pflegeheim). 3. Alle Vereinbarungen sollen vollumfänglich ohne Abzüge gelten, egal ob meine Mutter in den nächsten 10 Jahren oder erst in 20 Jahren sterben würde (Sie ist 72) Nun gibt es mehrere Überlegungen unsererseits, um dies zu regeln: 1. Schenkungsvertrag für Bargeld mit folgenden Regelungen: §5 Rückforderungsanspruch (1) Es gelten die Bestimmungen des § 528 BGB zu Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers (2) Der Rückforderungsanspruch gemäß § 528 BGB besteht entgegen der Formulierung in § 529 Abs. 1 BGB auch dann, wenn zur Zeit des Eintritts der Bedürftigkeit der Schenkerin seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen sind. §6 Erbanrechnung Die Beschenkte ist das Kind der Schenkerin. Bei Tod der Schenkerin sind sich die Parteien darüber einig, dass der mit diesem Vertrag zugewendete Schenkungsgegenstand, abzüglich einer gegebenenfalls geleisteten Rückzahlung gemäß §5, bei der späteren Erbauseinandersetzung auf den der Beschenkten zustehenden Erbteilsanspruch in voller Höhe angerechnet werden soll und im Verhältnis zu den übrigen Abkömmlingen der Schenkerin von der Beschenkten auszugleichen ist. ODER Variante 2 2. Privater Darlehensvertrag:
So würden die 50.000Euro grundsätzlich weiterhin meiner Mutter gehören und damit zur Erbmasse zählen. Oder Variante 3: 3. Vereinbarung zwischen meiner Mutter und allen 4 Geschwistern: (1) Die Mutter hat am xx.xx.2021 50.000 Euro unentgeltlich mit Verzicht auf Rückzahlung an Name (mich) zugewandt (Schenkung). (2) Wir sind uns einig, dass diese Zuwendung auf den Erbanteil der Beschenkten, nach Tod der Schenkerin, in voller Höhe angerechnet wird. (3) Es gelten die Bestimmungen des § 528 BGB zu Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers (4) Der Rückforderungsanspruch gemäß § 528 BGB besteht entgegen der Formulierung in § 529 Abs. 1 BGB auch dann, wenn zur Zeit des Eintritts der Bedürftigkeit der Schenkerin seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen sind. (5) Bereits geleisteten Rückzahlung gemäß (4) reduzieren den Erbanteil der Beschenkten Variante 4: 4. Abänderung des Testamentes meiner Mutter Entfällt, da wir nicht beim Notar dafür bezahlen möchten P.S. beim Schenkungsvertrag ist notarielle Beurkundung notwendig. Da ich aber bereits das Geld habe, ist der Notar nicht mehr notwendig. Was würdet Ihr mir empfehlen? Wenn es keinen Erbe gibt, der lediglich einen Pflichtteil erhält, gibt es dann überhaupt eine Frist von 10 Jahren, nachdem das Geschenk nicht mehr in die Erbmasse fließen würde? Ich kann zu „vorweggenommenes Erbe“ keine Fristen finden, außer bei Enterbungen § 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen. Dies fällt weg, da wir ja Vollerben sein werden. Vielen Dank für eure Hilfe Miriam |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||||
|
|||||
AW: Schenkung ohne Nachteile für die Erbengemeinschaft nach 10 Jahren
Ich bin leider nicht so oft in Forum - aber eventuell ist es doch noch hilfreich.
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ein Berliner Testament kann man in der Regel nicht mehr nachträglich ändern - siehe aber Eingangsbemerkung. |
|
Stichworte |
erbengemeinschaft, schenkung, schenkungsvertrag, §2325, §528 |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Pflichtteil nach 30 Jahren ohne Kontakt und Berücksichtigung von Schenkungen | sellima | Erbschaft und Erbe | 1 | 13.02.2015 11:18 |
Schenkungsausgleich nach über 10 Jahren | Rana123 | Schenkung | 1 | 09.02.2015 18:17 |
Nach 15 Jahren Mietzeit die Wohnung renovieren? | lassmicharztbindurch | Reparaturen und Modernisierung | 2 | 13.01.2013 18:02 |
Hilfe! Haben auf ordentliche Kündigung für die Dauer von 10 Jahren verzichtet | heidsch | Kündigung | 1 | 20.04.2011 12:12 |
Kündigungsfrist für Mieter nach mehr als 5 Jahren Mietdauer | Ja.rod | Kündigung | 1 | 28.09.2010 14:58 |