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Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung (Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe) |
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#1
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Hallo,
da mein Vater verstorben ist und wir deswegen großen Zirkus haben möchte meine Mutter nicht, dass so etwas nach ihrem Tod nochmal passiert. Aus diesem Grund hat meine Mutter beschlossen, dass sie Sohn 1 (mir) der mit ihr in Deutschland in Wohngemeinschaft lebt ihr Sparkonto (Sparbuch) schenkt. Damit es nicht später in die Erbmasse mit eingeht. Dazu waren wir bei der Sparkasse und haben das genau so geschildert. Dann hieß es, wir könnten problemlos das Sparkonto auf mich umschreiben. Dazu wurde ein Antrag ausgefüllt, oben steht meine Mutter als alte Inhaberin des Sparkontos, darunter ich als neuer Inhaber des Sparkontos. Das ganze mussten wir beide dann unterschreiben. Zuerst meine Mutter als "Alte Inhaberin" und ich als "Neuer Inhaber". Eine Kopie davon hat nur meine Mutter bekommen. Ich bekam keine Kopie mit der Antwort " sie brauchen das nicht, sie bekommen ja das neue Sparbuch mit ihnen als Inhaber". Das alte Sparbuch meiner Mutter wurde gelocht, entwertet. Auf die Frage hin ob wir das noch von einem Notar bestätigen lassen müssen hieß es "nein". Müssen sie nicht. Somit war für uns die Sache gegessen. Dann habe ich natürlich angefangen zu googeln und habe dann erschreckende Sachen gelesen wie z.B. dass diese Schenkung gar nichts nutzt da ich trotzdem im Erbfall nach dem Tod irgendwas "ausgleichen" muss. Wo bleibt denn da der Wille meiner Mutter. Bzw. gibt es eine Möglichkeite diese "Ausgleichsache" zu verhindern? MfG |
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#2
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Hallo,
eine Schenkung ist nur auszugleichen, sollte Ihre Mutter innerhalb der nächsten Jahre versterben. Darüberhinaus ist zu beachten, dass dies auch nur der Fall ist, sollte einer der Erben enterbt werden oder sich stark benachteiligt fühlen und seinen Pflichtteil geltend machen (1/2 des gesetzlichen Erb-Anspruchs). Dann geht es um den sogenannten Pflichtteilergänzungsanspruch zu dem Sie mehr in dem verlinkten Artikel erfahren. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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#3
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Hallo und vielen Dank für die Antwort,
das mit dem "Pflichtteilergänzungsanspruch" habe ich gelesen und verstanden. Aber was ist wenn es gar nicht darum geht dass jemand im Testament ausgeschlossen wird, sondern alle 3 Söhne (Brüder) Quotengleich erben, wie im letzten Abschnitt ihrer Verlinkung beschrieben: "Ausgleichspflicht unter Nachkommen bei der Erbschaft Eine weitere Folge von Schenkungen ist der Ausgleich unter quotengleich erbenden Nachkommen, zum Beispiel Geschwistern. Wurde dem Sohn ein Auto geschenkt und der Tochter nicht, muss der Sohn diesen Vermögensvorteil später aus seiner Erbschaft ausgleichen...[....]..... Ebenso kann der Erblasser verfügen, dass die Schenkung nicht ausgeglichen werden muss." Aus diesem Abschnitt entnehme ich, dass die Schenkung, in meinem Fall das Sparbuch, doch ausgeglichen werden muss, ausser wenn meine Mutter verfügt, dass die Schenkung nicht ausgeglichen werden muss. Oder wo liegt mein Denkfehler? MfG |
#4
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Hallo mexxem,
das ist ehrlich gesagt eine Definitonsfrage. In diesem Paragrafen ist die Ausgleichungspflicht geregelt: § 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht Diese besagt lediglich, dass - Ausstattung und - Zuschüsse in Verbindung mit Einkünften auszugleichen sind. Zitat:
Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
ausgleichspflicht, erbmasse, pflichtteilergänzungsanspruch, sparbuch |
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