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Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung
(Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe)

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Schenkung unter Auflagen! Wann?

Schenkung - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 08.04.2015, 02:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.04.2015
Ort: Osnabrueck
Beiträge: 1
Standard Schenkung unter Auflagen! Wann?

Im BGB, § 525 Schenkung unter Auflage, gibt es eine kausale Einschränkung:
(1) Wer eine Schenkung unter einer Auflage macht, kann die Vollziehung der Auflage verlangen, wenn er seinerseits geleistet hat.

Wann genau tritt der Zeitpunkt der Leistung ein? Gibt es dafür Beispiele in der Rechtssprechung? BGH-, BFH-, EUGH-Urteile, welche die h.M. klar definieren?

Beispiel aus der Praxis mit etwas Vorspann als Hintergrund-Info:
Ein Ehepaar erwirtschaftete 1959 rein netto, vor Steuern, ein Einkommen von ca. 1 Mio DM. Dieses geht einige Jahre gut, bis der Vater 1966 einen Autounfall erleidet.
Plan der Eltern:
Sohn A soll die Betriebsnachfolge antreten.
Sohn R soll als Kaufmann mitarbeiten.

Betriebsnachfolge wird ausgeschlagen. Sohn A. arbeitet
von 1966 bis 1969 als Saison-Metzger,
dann im von den Eltern 1969 wieder eröffneten Betrieb,
II. Versuch und dann in der Fremde und
schließlich wechselt er den Beruf vollständig. 1975 errichten
die Eltern in der von Wohnungsnot geplagten Industrie-Großstadt
D... ein Mehrfamilien Wohnhaus mit öffentlichen Mitteln, damit
Sohn A eine 90qm große Wohnung für die 4köpfige Familie
findet. Das Objekt war total überschuldet. Sohn A zieht
4 oder 5 Jahre später mit Familie in das Haus des
geschiedenen Chefs, welcher diese Immobilie nicht allein
bewirtschaftet.

Im gleichen Zeitraum schließt Sohn R Kaufmannsausbildung ab,
(wegen der Betriebsschließung) 1971 dann Wechsel in richtigen
Berufszweig, in den Technik-Bereich, macht dort Durchmarsch per
2. Bildungsweg mit Abi 1,5 am Abendgymnasium, Bundeswehr und
technischem Studium mit guter Dipl.-Urkunde.
1980 trifft er leider "die Frau seines Lebens" und beginnt Beamtenlaufbahn
in Münster und wechselt 1985 nach D... wo er eine steile Karriere beginnt.
Hinter dem Rücken bilden die Frau seines Bruders und seine eigene
ein Komplott, wollen die Eltern ausschalten. Es wird das Erbe unter den
(nicht erbbrechtigten) Frauen aufgeteilt.
Die Männer waren Mittel zum Zweck des Reich-Werdens.
Die "geschnittenen" Eltern sind über das Verhalten der Söhne
(welche von alle dem nicht viel mitbekamen,
weil sie geschickt durch die Ehefrauen manipuliert wurden)
erzürnt und besinnen sich darauf, ihr eigenen Leben leben zu wollen.

Deshalb wurden in 1986 Grundschulden aufgenommen,
und die Gelder fürs Lebens verwandt (eigentlich nichts Verwerfliches,
wenn genug davon da gewesen wäre). Man unternimmt kostspielige
Seereisen nach Norwegen, Schweden, Island, Zypern, Israel, Türkei,
Griechenland, den Balearen; sowie Reisen nach Japan und China.
Die aufgesparte Rente wurde durch das Reisen aufgezehrt.

1991 verstirb der Vater und hinterläßt Ehefrau und zwei Söhnen ein
mit Hypotheken belastetes Immo-Vermögen und 225.000 DM Bargeld.
Sohn A steht vor einer Entscheidung:
Verkauf, Prolongation oder Hypo-Rückzahlung seiner "Chef"-Immo.
Für die Rückzahlung benötigt er 120.000 DM aus dem Erbe.
Dieses Geld erhält er mit notarieller Urkunde als Pflichtteilszahlung.
Das bekommt die Frau von Sohn R mit und fordert die gleiche
Summe von der Witwe.
Als Sohn R dieses erfährt, stellt er seine Frau zur Rede. Die bereits
angeschlagene Ehe zerbricht. Im Scheidungstermin wurde dem
Sohn R dann mitgeteilt, dass das Geld der Eltern
"geheiratet worden sei". Ferner, dass nicht wie vereinbart,
die Teilung des selbst erarbeiteten Grundbesitzes des Ehepaares
(Sohn R und Frau) zu den Teilen
3/7 zu 4/7 erfolgte, sondern dass nachträglich die Verhältnisse zu
1/7 auf 6/7 abgeändert worden waren. Dies war auch nicht sonderlich
schwer, weil die Frau von Sohn R bei dem zuständigen Amtgericht
arbeitete und über die notwendigen Kontakte verfügte und alle Akten
(auch Zeugnisse) von Sohn R im offenen Kamin verbrannte.

Sohn R vergrub sich in seiner Arbeit und wurde dadurch sehr
erfolgreich. (Andere fliegen 149 Menschen in den Tod).
Er wurde im gesamten Einzugsgebiet des damaligen
Staatsbetriebes tätig, leitete große Umstrukturierungsvorhaben,
begleitete Groß-Investitonsvorhaben als Investitions-Controller
der Zentrale und erhielt überdurchschnittliche Beurteilungen
und überd. Bezüge. Sohn R heiratete zum zweiten Mal,
nach 2 Jahren Zusammenlebens, "Ehe" wurde nach 14 Tagen
annuliert.
Sohn R stürzte sich wieder in die Arbeit, weil hier Erfolge waren.
Das gute Einkommen war notwendig, um
Hilfestellung für die Mutter leisten zu können.

Und nun zum Kern der Frage:

Eine Mutter hat zwei Söhne. Beide sollen eine Schenkung erhalten.
Es soll belasteter Immobilien-Besitz "verschenkt" werden.
Sohn A und Sohn R werden zum Notartermin geladen.
Sohn A erscheint zur Entgegennahme des Vertrages und bitte um Bedenkzeit.
Es erfolgt aber trotz mehrfacher Aufforderung durch den Notar und den Sohn R
keinerlei Reaktion von Sohn A (ist dies als Ablehnung zu werten nach h.M?, zumal ja schon Geld geflossen war?).

Irgendwann stehen Prolongationen der Hypo-Banken an. Aufgrund des hohen Alters der Mutter werden dieser, wenn überhaupt, zu stark überteuerten Konditionen Kredite angeboten. Sohn R sieht starke Verluste auf die Mutter zukommen, welche nur
geringe Altersrenten bezieht. Die "Rente" war in Immobilien (und Reisen) angelegt worden, aber diese hatten einen Reparaturstau.
Glücklicher Weise ist Sohn K Beamter und genießt über seinen Arbeitgeber Vorzugskonditionen beim angeschlossenen Spar- und Darlehnsverein.
Sohn R kann als Vereinsmitglied auf seinen Namen für die Mutter mehrere Hypotheken-
Darlehn beantragen, wenn er innerhalb eines Jahres, der im Grundbuch eingetragene
Eigentümer der Immobilie (auch unter Auflagen, wie Nießbrauch und ggf. Wohnrecht) wird. Sohn R und Mutter treten gesamtschuldnerisch in die Verbindlichkeiten ein.

Die Mutter spielt aber nicht mit ganz offenen Karten. Die Immobilie, die Sie selbst
behalten wollte (ggf. auch vor ihrem Gewissen mußte), war mit rund 160.000 DM
Hypotheken überschuldet. Desweiteren mußte Sie durch Nießbrauchsrechte und Wohnrechte in der eigenen Immobilien leben können.

Sohn R verließ sich gutgläubig auf die Gutachten der Experten (Gutachter-Ausschuß der
Stadt ...) die Fachkunde, Zuverlässigkeit, Neutralität des Notares, die Finanz-/Bilanz-Wahrheit lt. Steuerberater, und die Empfehlungen des zusätzlich hinzugezogenen pensionierten Leiters eines Dortmunder Finanzamtes.
Die Gutachter lieferten die Daten für
a.) die Immobilienwerte,
b.) die Nießbrauchswerte (allerdings, basierend auf einer 10 Jahre veralteten Sterbetafel)
c.) den Wert des Wohnrechtes.
Der Notar addierte die Werte je Objekt, also Immo-Wert zuzüglich Nießbrauch
Diese Werte wurden dann als neuer Objektwert angesetzt und in den Schenkungsvertrag
übernommen. Das ganze für 3 Immobilien und die stark überschuldete blieb zuerst mal außen vor, damit nichts auffiel.
So wurde aus einem real maximal vorhandenen Immobilien-Besitz von 1,8 Mio DM
ein Vermögen von 2,86 Mio DM laut Schenkungsvertrag. Damit wurde einerseits
der Schenkungswert in die Höhe getrieben, andererseits aber (vielleicht auch beabsichtigt) der Beleihungswert erhöht. Von diesem Immobilien-Besitz von 1,86 Mio DM
waren die Hypotheken-Schulden abzuziehen, Immobilie I: 310 kDM Immobilie II: 75 kDM Immobilie III: 100 kDM (Immobilie ohne Übertragung aber mit Bürgschaft: 613,8 kDM) Gesamtsumme Hyposchulden = 1.089,8 kDM; + Lasten des Nießbrauchsrechtes für
Immo I 600 kDM +Immo II 360 kDM + Immo III 138 kDM = Summe 1.098 kDM; Gesamtsumme 2.187.000 DM demnach -327.000 DM Schenkung.

Sohn R wurde Einblick in die Bücher, durch den Steuerberater + Mutter verwehrt. Aber Finanzlage sah, nicht gut aus, deshalb Pflichtteil-Vertrag: Mutter - Sohn R, Auszahlung nach Tod, d.h. steuermindernd für Schenkung.

Schenkung wurde FinÄ gemeldet + Steuerber. gab Erklärung beim Finanzamt für Schenkungssteuer ab, welche zu einer SchSt-Veranlagung von 94.294 DM führte.

Frage: "Zu welchem Zeitpunkt und/oder fand überhaupt eine Schenkung statt?" Läßt sich dieses nach h.M genau definieren? Wie lautet die h.M. d. BGH / BFH zum Zeitpunkt der Schenkung? Wer haftet für Fehlberatung durch Notar Dr. jur. ....?

Infolge Verschlechterung wirtschaftlicher Lage gegenüber 1996, sanken im Ruhrgebiet Immobilienpreise; ein Stahlwerk mit 3 Teil-Werken wurde stillgelegt. Das Zechen-Sterben führte zu negativer Umkehr ungebremster Immobilienwertzuwächse (z.B. in Dortmund sank von 96 bis 11 die Einwohnerzahl von 568 k Einwohnern auf 505 k, bei gleichzeitigem Neubau von > 50.000 WE über 96er Bedarf). Schwierigkeiten: Mietvandalismus und -nomaden; Ausweitung d. Drogen-Milieus; Forderung: Wärmedämmung und neue Heizungen, alles negativ für die Kalkulation.

Bis zum Todestag der Mutter insgesamt ca. 510.000 EUR an Schulden aufgelaufen.

Dann trat "caritative" Ehefrau von Sohn A auf den Plan und wollte ihr Recht. Richterspruch OLG Hamm: Sohn R hat sein Pflichtteil verlangt, schied als Erbe der Mutter aus (Berliner Testament). Somit erbt der Sohn A .... allein.

Was erbte Sohn A?

Muss er dem Sohn R
a.) den unberechtigt erhaltenen Pflichtteil von 120.000 DM ersetzen?
b.) den mit der Mutter irrtümlich abgeschlossenen Vertragswert des zum Todestag fälligen Pflichtteils auszahlen (eigentlich gab es kein Pflichtteil), weil negatives Erbe?
c.) die bis dahin geleisteten Verwaltungs-Arbeiten,
d.) die Pflegekosten,
e.) die Eltern-Unterhaltskosten,
f.) den Arbeitsaufwand v. Sohn R f. d. Instands.-Arb an Immos ersetzen?

Sohn A, welcher sich 18 Jahre nicht um seine Mutter kümmerte,
fordert 345.000 EUR an Pflichtteil-Ergänzungsansprüchen
auf Basis der falschen Werte.

Der Sohn A klagt vor Landgericht wegen Feststellung.

Sohn R lebt durch nicht beglichene Schulden (Immos) und Anwaltskosten unter Existenz-Minimum.

Frage: Wann fand die Schenkung statt? Gibt es Urteile?



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Geändert von josef.overmann (08.04.2015 um 02:30 Uhr)
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  #2  
Alt 08.04.2015, 09:26
Benutzerbild von Recht-Einfach
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Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schenkung unter Auflagen! Wann?

Hallo,

bitte haben Sie Verständnis, dass ein kostenloses Forum dieser Art nicht solche langen Sachverhalte prüfen kann.

Gibt es für Sie die Möglichkeit die relevanten Gegebenheiten und Ihre Fragen noch einmal stark zu komprimieren?


Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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