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Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung (Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe) |
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#1
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Hallo, ich bin Neu hier, und bitte es zu Entschuldigen wenn ich nicht genug die Suche benutzt haben sollte
![]() Folgender Fall: Meine Nachbarin (93 Jahre) möchte mir ihr Haus Schenken, da ich in letzter Zeit mich um sie gekümmert hab. Sie hat selber keine Kinder, nur eine Schwester, und eine Nichte. Sie sagte mir das sie nicht will das einer von beiden irgendwas bekommt. Ich hab ihr gesagt, das wenn sie mir das Haus Schenken würde, sie selbstverständlich Mietfrei bis Lebensende dort Wohnen darf. Darf ich das ? Der Richtwert für dieses Haus liegt laut Gutachterausschuss meiner Gemeinde bei 282000€ Aber in diesem Haus wurde seit 1960 nichts gemacht, dementsprechend ist das doch Wertmindernd oder nicht ? Wer legt den korrekten Wert fest ? Wie geht man am besten vor ? Schenkung, oder kann sie mich via Testament als allein Erbe eintragen ? Muss ich ihre Schwester und Nichte einen Pflichtanteil zahlen ? Die Schenkungssteuer wird ja sofort fällig, ich könnte sie aber nicht bezahlen, aber wenn die Dame irgendwann nicht mehr unter uns ist, könnte ich das Haus im jetzigen Zustand nicht Vermieten. Kann sie mir nicht das Heus für den obligatorische 1€ Verkaufen ? Oder eben weitaus günstiger als der Marktwert. Sie hat keinerlei Interesse an Geld. Ich hoffe ich konnte es einigermaßen erklären, und Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. |
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#2
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Hallo,
grundlegend kann man beim Notar ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen. Es wäre also kein Problem, die Dame dort weiterhin wohnen zu lassen. Das Problem liegt eher in der Schenkung. Sie hätten die Schenkung als Nachbar über dem Freibetrag von 20.000 EUR mit 30% zu versteuern. Siehe: Schenkungssteuer Höhe und Schenkungssteuer Freibetrag - Schenkung und Erbrecht Ratgeber Hier müsste natürlich ein aktuelles Wertgutachten her... Darüberhinaus wird die Schenkung 10 Jahre lang pflichtteilergänzend angerechnet: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber Dies ist bei Ihnen aber nicht so wild, da es keine Pflichtteilsberchtigten gibt. Schwestern und Nichten kann man nämlich nicht zu diesem Kreis zählen. Siehe: Wer hat einen Pflichtteilsanspruch - Pflichtteil Anspruch - Erbrecht Ratgeber Wenn Ihre Nachbarin die Verwandtschaft im Testament also nicht erwähnt, sind diese meiner Kenntnis nach enterbt. Eine ausdrückliche Enterbung wäre aber auch immer sinnvoll... Somit bleibt die Frage nach dem Verkauf zum symbolischen Euro: Hier kann es Probleme mit dem Finanzamt geben (Stichwort: Gestaltungsmissbrauch), da so ein Vertrag dazu bestimmt ist Steuern am Fiskus vorbeizuschleusen. Ich kann somit nur eine rechtliche Beratung empfehlen, da erben, wie schenken, wie für 1 EUR kaufen scheinbar noch nicht die beste Lösung ist (da immer mit einer größeren Steuerbelastung verbunden). Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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#3
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Vielen Dank für diese Ausführliche Antwort. Ich habe gleich einen Termin bei einem Anwalt für Erbrecht usw. Ihm werde ich auch mal die Fragen stellen, und dann hier berichten was raus kam.
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#4
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So, komme gerade vom Anwalt. Er meinte in meiner Situation wäre es das beste wenn ich mich als allein Erbe eintragen lasse, und um auf Nummer sicher zu gehen sollte man sich von einem Neurologen die Testierfähigkeit bescheinigen lassen. Weil nachher eventuell die Schwester oder Nichte das Testament anfechten könnten. Es wird zwar dann die Erbschaftsteuer fällig, welche in meinem fall genauso Hoch (30%) ist wie die Schenkungssteuer. Aber der vorteil als Erbe ist erstens, das die Steuer erst fällig ist wenn der Erblasser nicht mehr lebt, und zweitens ich das Haus verkaufen kann, ohne diese so genannte Spekulationssteuer zahlen zu müssen. |
#5
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Vielen Dank für das Update. Ich habe schon vermutet, dass es auf diese Lösung hinauslaufen würde, da die nächsten Verwandten der Dame ja keinen Pflichtteilanspruch haben.
Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
alleinerbe, gutachter, haus, pflichtteil, testament, wohnrecht |
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